Migrationsexperte: Dänisches Asylgesetz verstößt gegen Menschenrechte

Migrationsexperte: Dänisches Asylgesetz verstößt gegen Menschenrechte

Osnabrück, Köln (epd). Der Osnabrücker Migrationsexperte Franck Düvell hat Dänemarks Absicht, Asylbewerber bis zum Ende ihres Verfahrens in Drittstaaten auszufliegen, scharf kritisiert. Dies verstoße gegen die europäische Menschenrechtskonvention, sagte Düvell am Mittwoch dem Deutschlandfunk. Diese sehe vor, „dass Flüchtlinge auf jede Art, auch ohne Erlaubnis, an den Grenzen anklopfen, einreisen und hier den Asylantrag stellen dürfen“, betonte der Sozialwissenschaftler, der an der Universität Osnabrück lehrt.

Aus Düvells Sicht bestätigt Dänemarks migrationspolitischer Kurs einen europäischen Trend. Die Idee, das asylpolitische Problem in Drittstaaten auszulagern, sei schon zwanzig Jahre alt. Tatsächlich versuchten viele Mitgliedsstaaten, Asylbewerber an der Einreise, etwa aus Libyen, Marokko, Belarus oder der Türkei zu hindern. Diese Praxis verstoße aber gegen EU-Recht. Dänemark sei an diesem Punkt wegen einer Ausstiegsklausel zwar nicht an EU-Recht gebunden. Wenn es sein Vorhaben umsetze, werde es vermutlich dennoch am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte scheitern, betonte Düvell.

Im Juni 2021 hatte das dänische Parlament auf Initiative der sozialdemokratischen Ministerpräsidentin Mette Frederiksen ein neues Asylgesetz verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, Migranten in Partnerländer auszufliegen, während ihr Asylantrag geprüft wird. Mit Ruanda hat Dänemark eine entsprechende Zusammenarbeit schon beschlossen. Ende April unterzeichnete der dänische Justizminister Nick Hækkerup eine Vereinbarung mit dem Kosovo über Haftplätze in dem südosteuropäischen Land für dänische Abschiebehäftlinge.