Gericht: Pro-Palästina-Demo bleibt verboten

Gericht: Pro-Palästina-Demo bleibt verboten
Nach antisemitischen Ausschreitungen auf einer Demonstration am vergangenen Wochenende hat die Berliner Polizei reagiert: Eine erneute Versammlung desselben Veranstalters wurde untersagt.

Berlin (epd). Nach dem Berliner Verwaltungsgericht hat auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) das Verbot einer für Freitagnachmittag geplanten pro-palästinensischen Demonstration in der Hauptstadt bestätigt. Damit wiesen die Richter des OVG die Beschwerde des Veranstalters gegen eine zuvor ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom selben Tag zurück. Wegen der Eilbedürftigkeit erging die Entscheidung des OVG zunächst ohne schriftliche Erklärung.

Zur Verbotsbegründung hatte das Verwaltungsgericht mitgeteilt, in der Vergangenheit seien bei ähnlichen Versammlungen des Veranstalters Flaschen, Steine und Pyrotechnik auf Polizistinnen und Polizisten geworfen worden. Zudem sei es wiederholt zu Äußerungen mit strafbarem Inhalt gekommen.

Die Versammlungsbehörde hatte bereits am Donnerstag die Demonstration verboten. Dagegen hatten die Veranstalter einen Eilantrag an das Gericht gestellt. Grundlage des Verbotes ist das erst im Februar 2021 in Kraft getretene Versammlungsfreiheitsgesetz des Landes. Danach kann die Polizei eine Versammlung verbieten, wenn nach erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet ist. Erschwerend komme hinzu, so das Gericht, dass die angemeldete Versammlung auf den sogenannten Al-Kuds-Tag falle. In der Vergangenheit war es bei antiisraelischen Demonstrationen an diesem Tag immer wieder auch zu antisemitischen Äußerungen gekommen.

Das Verbot war zuvor bereits von verschiedenen Seiten begrüßt worden. Die Deutsch-Israelische Gesellschaft in Berlin erklärte, es sei ein richtiger Schritt angesichts drohender volksverhetzender und antisemitischer Ausrufe. Christoph Heubner vom Internationalen Auschwitz Komitee erklärte, der Hass gegen jüdische Menschen bei derartigen pro-palästinensischen Auftritten in Berlin sei für Überlebende besonders „niederschmetternd und unerträglich“.

Der Aufzug sollte unter dem Motto „Protestdemonstration gegen die israelische Aggression in Jerusalem“ vom Oranienplatz zum Hermannplatz führen. Eine ursprünglich für den 30. April geplante israelfeindliche Al-Kuds-Demonstration war bereits vor längerem abgesagt worden.

Die Vorsitzende des Förderkreises Denkmal für die ermordeten Juden Europas, Lea Rosh, und der Vorsitzende der Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus, Dervis Hizarci, begrüßten das „konsequent präventive“ Handeln der Polizei. Auch in Zukunft müsse verhindert werden, dass, wie in der Vorwoche geschehen, Menschen in der Öffentlichkeit als „Drecksjuden“ beschimpft und Journalisten bedroht würden.

Das Verbot gilt bis einschließlich 1. Mai. Sollte es zu Ersatzveranstaltungen kommen, werde konsequent gegen diese vorgegangen, sagte ein Polizeisprecher. Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) begrüßte die Entscheidung der Versammlungsbehörde: „Wir haben letztes Wochenende bei den Demonstrationen Straftaten, antisemitische Ausrufe und Parolen übelster Art erleben müssen. Das ist völlig inakzeptabel.“

Am vergangenen Wochenende hatten mehrere Hundert Menschen für Solidarität mit Palästina und gegen Israel demonstriert. Aus dem Demonstrationszug heraus waren wiederholt antisemitische Parolen gerufen und Medienvertreter attackiert worden. Zudem schlossen die Veranstalter einen Journalisten von der Versammlung aus. Auch dafür war die Rechtsgrundlage das neue Versammlungsfreiheitsgesetz.