Zustimmung für Bund-Länder-Beschlüsse zu Ukraine-Flüchtlingen

Zustimmung für Bund-Länder-Beschlüsse zu Ukraine-Flüchtlingen
Organisationen fordern Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Die Bund-Länder-Beschlüsse zur Versorgung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine finden allgemeine Zustimmung. Die Geflüchteten sollen nach der Entscheidung von Bund und Ländern wie bereits anerkannte Schutzberechtigte behandelt werden.

Frankfurt a.M. (epd). Die Bund-Länder-Beschlüsse zur Versorgung von Flüchtlingen aus der Ukraine stoßen auf ein positives Echo. Die Bundesagentur für Arbeit begrüßte die rasche Öffnung der Jobcenter für die Kriegsflüchtlinge. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl und der Paritätische Wohlfahrtsverband forderten die generelle Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erklärte, es sei positiv, dass Flüchtlinge aus der Ukraine rasch Zugang zu Hartz-IV-Leistungen erhalten sollen. Die Jobcenter seien durch die Fluchtbewegungen in früheren Jahren erfahren in der Betreuung von geflüchteten Menschen. Nun werde die weitere Gesetzgebung abgewartet. „Parallel dazu stellen sich die Jobcenter auf“, teilte die BA in Nürnberg dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband zeigte sich erleichtert, dass Bund und Länder Rechtssicherheit geschaffen haben, damit Flüchtlinge aus der Ukraine zügig und verlässlich Zugang zu Sozialleistungen erhalten. Der Verband regte am Freitag in Berlin an, diese Lösung, die eine schnelle Integration der Schutzsuchenden in die Regelsysteme vorsieht, als Blaupause für die Hilfe auch für Geflüchtete aus anderen Staaten zu prüfen.

Auch die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl nannte die Eingliederung von Geflüchteten aus der Ukraine in die normale Sozialhilfe ab Juni richtig. Die rechtspolitische Expertin von Pro Asyl, Wiebke Judith, forderte im Gespräch mit dem epd dieselben Möglichkeiten auch für andere Asylbewerber in Deutschland. Das Asylbewerberleistungsgesetz, das Asylbewerber gegenüber anerkannten Flüchtlingen und Beziehern der Grundsicherung und von Hartz IV benachteilige, müsse abgeschafft werden.

„Wer Schutz, Zuflucht und Hilfe sucht, muss diese auch bekommen - egal in welcher Lage ein Mensch ist. In der aktuellen Lage wurde schmerzlich deutlich, wie wenig geeignet das Asylbewerberleistungsgesetz ist, die nötige Hilfe pragmatisch und bedarfsgerecht zu ermöglichen“, sagte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Paritätische mahnte, auch alle anderen geflüchteten Menschen unabhängig vom Herkunfts- oder Erstaufnahmeland nicht aus den Augen zu verlieren. Der Verband spreche sich bereits seit langem für eine Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes aus.

Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, sagte der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Freitag), die Einigung von Bund und Ländern enthalte „richtige Ansätze“. Nun komme es darauf an, „dass die Länder unverzüglich entsprechende Mittel, die ihnen ja zugesagt sind, an die Kommunen weiterreichen“. Ohne eine entsprechende Finanzausstattung würden die Kommunen mittelfristig die „Herkulesaufgabe“ der Unterbringung, Versorgung und Integration von Vertriebenen nicht leisten können, ergänzte Landsberg.

Die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Gerda Hasselfeldt, forderte in der „Rheinischen Post“ (Freitag) bessere Bedingungen für die Aufnahme der besonders schutzbedürftigen Menschen: „Das gilt insbesondere bei der Betreuung von Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftigen, Traumatisierten und Waisenkindern.“ Diese Gruppen mit ihren besonderen Bedürfnissen seien stärker vertreten als bei den Fluchtbewegungen 2015 und 2016.

Am späten Donnerstagabend hatten sich Bund und Länder auf eine Verteilung der Kosten für Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen aus der Ukraine geeinigt. Ab 1. Juni sollten die Kriegsflüchtlinge in das reguläre Grundsicherungssystem aufgenommen werden, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten in Berlin. Bislang können die Vertriebenen nur Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz beziehen, womit die Kosten allein die Länder schultern.