AWO Frankfurt: Kein Beleg für Zuwendung an Oberbürgermeister Feldmann

AWO Frankfurt: Kein Beleg für Zuwendung an Oberbürgermeister Feldmann

Frankfurt a.M. (epd). Der Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Frankfurt am Main hat Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) gegen die Anklage der Staatsanwaltschaft in Schutz genommen. Im Rechnungswesen und bei der Betriebsprüfung der Jahre 2014 bis 2017 habe es keinen Hinweis für Geldzuwendungen an den Oberbürgermeister gegeben, teilten Präsidium und Vorstand der AWO am Donnerstagabend mit. Es gebe auch derzeit keinen Hinweis, dass der Verband einen Spendenaufruf für die Wiederwahl Feldmanns initiiert habe.

Allerdings schränkte der Vorstandsvorsitzende Steffen Krollmann ein: „Ob Privatpersonen in 2017 und 2018 sich um die Einwerbung von finanziellen Mitteln für die Unterstützung des Wahlkampfes eingesetzt haben, ist uns als neuer Vorstand der AWO Frankfurt nicht bekannt.“ Der vormalige AWO-Angestellte Feldmann war erstmals 2012 zum Oberbürgermeister gewählt und 2018 wiedergewählt worden.

Hingegen könne der Verband zum zweiten Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dem überhöhten AWO-Gehalt von Feldmanns Lebensgefährtin und späterer Ehefrau Zübeyde Temizel, Näheres erklären. Die damalige Geschäftsführerin des Kreisverbandes der AWO Wiesbaden, Hannelore Richter, Ehefrau des früheren Geschäftsführers der AWO Frankfurt, Jürgen Richter, und „Sonderbeauftragte“ im Frankfurter Kreisverband, habe das reguläre Gehalt „nachträglich und irregulär erhöht“.

Das zu viel bezahlte Gehalt sowie die Sachkosten des Dienstwagens habe Zübeyde Feldmann nach Aufforderung zurückgezahlt. Der Verband habe aber keinen Hinweis, dass Oberbürgermeister Feldmann Einfluss auf die Vergünstigungen für seine Frau genommen haben könnte.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat Anklage gegen Oberbürgermeister Feldmann wegen des Verdachts der Vorteilsnahme erhoben. Feldmann wird vorgeworfen, Einfluss auf das überhöhte Gehalt seiner damaligen Lebensgefährtin und späteren Ehefrau bei seinem früheren Arbeitgeber genommen zu haben. Außerdem soll die AWO Frankfurt ihn im Wahlkampf 2018 mit Spenden unterstützt haben, und er mit dem Verband „stillschweigend übereingekommen sein, dass er bei seiner Amtsführung künftig die Interessen der AWO Frankfurt wohlwollend berücksichtigen werde“.

Peter Feldmann hat den Vorwurf der Vorteilsnahme stets bestritten. Das Landgericht Frankfurt am Main wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Daran hängt vermutlich auch der weitere Verbleib Feldmanns im Amt als Oberbürgermeister. „Das Zulassen der Anklage und ein entsprechendes Strafverfahren würde eine schwere Belastung für die Stadt Frankfurt und das Amt des Oberbürgermeisters darstellen“, erklärte der SPD-Parteivorstand Frankfurt nach dem Bekanntwerden der Anklage. Feldmanns zweite Amtszeit läuft regulär bis 2024.