Kritik an Infektionsschutz-Plänen der Ampel-Koalition

Kritik an Infektionsschutz-Plänen der Ampel-Koalition

Berlin (epd). Von verschiedenen Seiten kommt Kritik an den Infektionsschutzmaßnahmen gegen das Coronavirus, auf die sich die Ampel-Koalition für die Zeit nach dem 20. März verständigt hat. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Kathrin Vogler, bezeichnete die Hotspot-Regelung am Donnerstag in Berlin als „wirkungslos“. Es werde nicht helfen, nur in bestimmten Gebieten Zugangsbeschränkungen wieder einzuführen, wenn eine neue gefährlichere Variante des Virus' sich verbreite, erklärte sie.

Vogler warf SPD und Grünen vor, vor der FDP eingeknickt zu sein, die möglichst weitgehende Freiheiten durchsetzen wolle: „Das hätte ich Herrn Lauterbach nicht zugetraut“, sagte sie.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatten sich in dieser Woche darauf verständigt, dass es bundesweit nur noch einen Basisschutz, etwa durch Masken im öffentlichen Personenverkehr, geben soll. Die Bundesländer sollen aber für Hotspots mit hohen Infektionszahlen schärfere Regeln vorschreiben können. Außerdem sollen zum Schutz von vulnerablen Gruppen Masken- und Testpflicht bestehen bleiben.

Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte, dass für die Mehrheit der Pflegebedürftigen, die zu Hause von Angehörigen versorgt werden, in der Gesetzesnovelle nichts vorgesehen sei. Es sei ein Irrtum zu glauben, nur Menschen in stationären Einrichtungen müssten geschützt werden, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag) und forderte ein Recht auf PCR-Tests für die Betroffenen und ihre Kontaktpersonen.

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, verlangte eine Nachbesserung der Hotspot-Regelungen. Voraussetzung für schärfere Regelungen in bestimmten Gebieten müssten harte Daten sein, wie zum Beispiel die Belegung von Intensivstationen mit Covid 19-Patienten, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstag). Andernfalls könne der Eindruck von Beliebigkeit bei den Regelungen entstehen.

Gesundheitsminister Lauterbach hatte Kennzahlen für Hotspot-Regelungen abgelehnt und erklärt, diese machten medizinisch gesehen keinen Sinn. Man müsse auf die konkrete Situation in einem Gebiet reagieren.

Der Bundestag will in der kommenden Woche über die neuerlichen Änderungen am Infektionsschutzgesetz beraten und sie voraussichtlich auch beschließen. Zum 20. März laufen die bisherigen Regelungen aus. Darauf hatte sich Bund und Länder verständigt.