Nahe Angehörige dürfen nicht von Beerdigung ausgeschlossen werden

Nahe Angehörige dürfen nicht von Beerdigung ausgeschlossen werden

Königswinter (epd). Nahe Angehörige haben ein Recht auf die Teilnahme an der Bestattung eines Familienmitgliedes. Andere Hinterbliebene der verstorbenen Person müssten außerdem Auskunft beispielsweise zu Zeit und Ort der Bestattung geben, erklärte die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas am Donnerstag in Königswinter mit Verweis auf ein eigenes Rechtsgutachten. Jener Auskunftsanspruch dürfe nur verweigert werden, wenn die Teilnahme einer bestimmten Person „den Interessen oder Wünschen des Verstorbenen entgegensteht“. Regelmäßig komme es vor, dass einige Hinterbliebene, die eine Bestattung organisieren, andere Angehörige davon ausschließen wollen, so die Initiative.

Einen berechtigten Anspruch zeitnah durchzusetzen sei allerdings in der Praxis nicht immer einfach, erklärte der Aeternitas-Vorsitzende Christoph Keldenich. Gerichtlich erlassene einstweilige Verfügungen kämen mitunter zu spät. „Hier ist Eile geboten“, sagte er.

Auch Friedhöfe müssten nahen Angehörigen in solchen Streitfällen Auskunft erteilen, hieß es. Wenn keine schutzwürdigen Belange der Verstorbenen gefährdet sind, die zum Beispiel eine Störung der Totenruhe erwarten lassen, müsse die Friedhofsverwaltung die geforderten Informationen an die nahen Verwandten herausgeben. Anders sei hingegen die Rechtslage bei privaten Bestattungsunternehmen, die ihren Auftraggebern Verschwiegenheit zugesagt haben. Hier sei die Herausgabe von Ort und Zeit der geplanten Bestattung eine Pflichtverletzung.