UN-Menschenrechtsrat will Kriegsverbrechen in Äthiopien aufklären

UN-Menschenrechtsrat will Kriegsverbrechen in Äthiopien aufklären
Berichte über Folter in äthiopischen Haftlagern
Folter in Haftzentren, Vergewaltigungen als Kriegswaffe: Der UN-Menschenrechtsrat setzt eine Kommission zur Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen im Bürgerkrieg in Äthiopien ein. Viele afrikanische Staaten stimmten gegen Resolution.

Genf (epd). Der UN-Menschenrechtsrat richtet eine internationale Kommission zur Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen im äthiopischen Bürgerkrieg ein. In einer Sondersitzung des Gremiums der Vereinten Nationen am Freitag stimmten 21 der 47 Mitgliedsstaaten für eine entsprechende Resolution. 15 Staaten stimmten dagegen, 11 Mitglieder enthielten sich. Die von der EU eingereichte Resolution sieht vor, dass von dem Menschenrechtsrat eingesetzte Experten mögliche Verbrechen aller Kriegsparteien untersuchen. Die äthiopische Regierung sprach von „neokolonialen Mustern“.

In ihrer Rede zum Auftakt der Sondersitzung am Freitagvormittag sagte die stellvertretende UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Nada Al-Nashif, dass es mit der jüngsten Ausweitung der Kämpfe in Äthiopien weitere Berichte über Menschenrechtsverletzungen gegeben habe. Einige Vorfälle seien möglicherweise als Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu bewerten.

Unter dem im November verhängten Ausnahmezustand hätten die Behörden Tausende Menschen verhaftet, sagte sie. Bei den meisten Inhaftierten handele es sich um Angehörige der Volksgruppe der Tigray. Demnach wurden auch neun UN-Mitarbeiter festgenommen. Zwar seien in den vergangenen sechs Wochen Hunderte Menschen freigelassen worden, doch bis zu 7.000 Menschen seien noch inhaftiert. Sie warnte zudem vor der Verbreitung von Hass im Fernsehen und auf Plattformen wie Twitter und Facebook.

Der Bürgerkrieg in Äthiopien entzündete sich vor rund einem Jahr in der nördlichen Region Tigray, wo ein Machtkampf zwischen der dort regierenden Partei Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF) und der Zentralregierung eskalierte. Der Konflikt weitete sich nach und nach auf andere Regionen des Landes aus. Mit dem Anfang November verhängten Notstand können die Behörden Menschen ohne Gerichtsentscheidung inhaftieren und Medien, nichtstaatliche Organisationen sowie lokale Verwaltungen auflösen.

Auch der Vorsitzende des Komitees der UN-Sonderberichterstatter, Victor Madrigal-Borloz, erhob schwere Vorwürfe gegen die äthiopische Regierung sowie andere am Konflikt beteiligten Milizen. Es gebe Berichte, dass Menschen in Haftlagern der Regierung gefoltert würden. Der Anwalt aus Costa Rica prangerte auch die von allen Konfliktparteien verübte sexuelle Gewalt in dem Konflikt an. Zwischen November 2020 und Juni 2021 hätten mehr als 200 Gesundheitseinrichtungen in Tigray die Behandlung vergewaltigter Frauen gemeldet, darunter viele Minderjährige.

Im November hatte der äthiopische Ministerpräsident Abiy Ahmed eine Taskforce zur Aufklärung und Aufarbeitung möglicher Verbrechen angekündigt. Laut der am Freitag verabschiedeten Resolution ist dadurch aber keine unabhängige und transparente Aufarbeitung sichergestellt. Die Resolution sieht vor, mögliche Verbrechen aller Parteien, also auch der TPLF und mit ihr verbündeter Milizen, zu untersuchen. Demnach sollen die Menschenrechtsexperten auch den Vorwürfen von sexueller Gewalt in dem Konflikt nachgehen.

Der äthiopische Botschafter bei den UN, Zenebe Kebede, bezeichnete die Vorwürfe im Menschenrechtsrat als „nicht fundiert“. Äthiopien verteidige seine nationale Souveränität, das UN-Gremium stärke „die Terroristen“. Die äthiopische Regierung hatte Berichte über Menschenrechtsverletzungen zuletzt immer wieder als koloniale Einmischung abgetan. Viele der im Menschenrechtsrat vertretenen afrikanischen Staaten stimmten gegen die Resolution, darunter Burkina Faso, Namibia und Eritrea, das selbst in den Konflikt involviert ist.

Der 2006 gegründete Menschenrechtsrat wacht über die Einhaltung der Menschenrechte. Das Gremium verabschiedet Resolutionen und setzt Sonderberichterstatter und Untersuchungskommissionen ein.