Generalbundesanwalt stellt Ermittlungen zu Anschlag in Hanau ein

Generalbundesanwalt stellt Ermittlungen zu Anschlag in Hanau ein

Karlsruhe, Hanau (epd). Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen zum rassistischen Anschlag in Hanau am 19. Februar 2020 eingestellt. „Nach Ausschöpfung aller relevanten Ermittlungsansätze haben sich keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung weiterer Personen als Mittäter, Anstifter, Gehilfen oder Mitwisser ergeben“, teilte der Generalbundesanwalt in Karlsruhe am Donnerstag mit. Insbesondere rechtfertigten die Ermittlungsergebnisse nicht die Annahme, dass der Vater von Tobias R. an dem Anschlag mitgewirkt oder von diesem im Vorfeld gewusst haben könnte. Gegen den Vater war Strafanzeige gestellt worden.

Die Bundesanwaltschaft ist ihren Angaben zufolge rund 300 Hinweisen und Spuren zur Aufklärung der Hintergründe des Anschlags nachgegangen, insbesondere auch den Anregungen der Opferanwälte. Mehr als 400 Zeugen sind vernommen und mehrere Hundert sichergestellte Gegenstände untersucht worden. „Dabei haben sich keine Hinweise darauf ergeben, dass andere Personen in die Anschlagspläne von Tobias R. eingeweiht gewesen sein könnten. Weder physische noch psychische Förderungshandlungen sind zutage getreten“, schloss der Generalbundesanwalt.

Als Ergebnis der Ermittlungen hielt der Generalbundesanwalt fest, dass Tobias R. aus einer rassistischen Motivation heraus am 19. Februar 2020 zwischen 21.55 und 22.01 Uhr in der Innenstadt von Hanau insgesamt neun Menschen erschossen und zahlreiche weitere Menschen zum Teil schwer verletzt hat. Anschließend kehrte er in das auch von ihm bewohnte Elternhaus zurück, wo er zunächst seiner Mutter und dann sich selbst mit einer Schusswaffe das Leben nahm.