Teil-Impfpflicht und weitere Corona-Maßnahmen können in Kraft treten

Teil-Impfpflicht und weitere Corona-Maßnahmen können in Kraft treten
Mit Änderungen am Infektionsschutzgesetz geben Bundestag und Bundesrat den Bundesländern wieder mehr Handlungsspielraum zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Für das Personal in Pflegeeinrichtungen und Kliniken gilt künftig eine Impfpflicht.

Berlin (epd). Bundestag und Bundesrat haben am Freitag in Berlin erstmals eine Corona-Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen beschlossen. Der Bundestag verabschiedete mit den Stimmen der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP sowie der oppositionellen Union weitere Änderungen am Infektionsschutzgesetz. Neben der Impfpflicht in Einrichtungen wie Pflegeheimen und Kliniken werden auch die Maßnahmen wieder erweitert, die die Bundesländer zur Eindämmung der Pandemie einsetzen können. Dazu zählen Verbote für Sport- und Freizeitveranstaltungen sowie Schließungen von Clubs und Diskotheken und auch von Restaurants.

Die Ampel-Koalition folgte damit Vereinbarungen, auf die sich Bund und Länder angesichts der hohen Infektionszahlen in der vergangenen Woche verständigt hatten. Der Bundesrat kam anschließend zu einer Sondersitzung zusammen, um dem Gesetz ebenfalls zuzustimmen. Sie war von Sachsen beantragt worden, wo die Infektionszahlen deutschlandweit am höchsten sind und Patienten von den überlasteten Intensivstationen in andere Bundesländer verlegt werden müssen. Der sächsische Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) zeigte sich erleichtert, dass sein Land die strengeren Regeln, die Sachsen noch auf Basis der am 25. November ausgelaufenen epidemischen Lage beschlossen hatte, nun zumindest bis Mitte März beibehalten könne.

Im Bundestag appellierte der neue Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an alle Demokraten, für den Schutz der Bevölkerung in der Corona-Krise zusammenzuarbeiten. Die Herausforderung derzeit sei es, die Delta-Welle zu brechen und gleichzeitig die Omikron-Welle zu verhindern, sagte er mit Blick auf die Mutationen des Corona-Virus. Er schloss ausdrücklich nicht aus, dass immer wieder neue Maßnahmen erforderlich seien.

Lauterbach nannte als nächstes Ziel, ein sicheres Weihnachten zu ermöglichen. Man müsse es schaffen, „dass zumindest das Weihnachtsfest und die Reisen zu den Menschen, die wir lieben“ sicher stattfinden könnten, sagte er. Dafür müssten die Regeln konsequent eingehalten und auch kontrolliert werden. Vehement verteidigte Lauterbach zudem die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die ab Mitte März 2022 gelten soll. „Am Ende des zweiten Jahres der Pandemie ist es in keiner Weise akzeptabel, dass in Einrichtungen Menschen sterben, weil Ungeimpfte dort gearbeitet haben“, sagte Lauterbach.

Demgegenüber erklärte der AfD-Fraktionsvorsitzende Tino Chrupalla, es sei eine individuelle Entscheidung, sich impfen zu lassen. Das gelte auch für Pflegekräfte. Er warf der neuen Koalition und insbesondere der FDP „Wortbruch“ vor. Anders als zugesagt, werde nun doch eine Impfpflicht eingeführt und eine allgemeine Impfpflicht vorbereitet. Die Arbeitsmarkt-Politikerin der Linken Susanne Ferschl erklärte, der beste Schutz für alle sei nicht eine Impfpflicht für wenige, sondern eine hohe Impfquote. Dafür sei nicht genug getan worden.

Der Unions-Gesundheitspolitiker Erwin Rüddel (CDU) forderte, die Impfverpflichtung auf das Personal in Kindertagesstätten und Schulen auszudehnen. Die Union begrüße, dass den Ländern wieder schärfere Maßnahmen zur Verfügung stünden, sagte er, kritisierte aber, die Änderungen gingen nicht weit genug. Die stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Maria Klein-Schmeink versicherte, wann immer erforderlich, werde man die Maßnahmen nachschärfen.

Um die Corona-Impfungen zu beschleunigen, sollen befristet auch Tierärzte, Zahnärztinnen und Apotheker impfen können. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass die schärferen Maßnahmen, die etwa Sachsen noch auf der Basis einer Corona-Notlage beschlossen hatte, nicht nur bis Mitte Februar, sondern bis zum 19. März in Kraft bleiben können. Zur Stabilisierung des Arbeitsmarkts werden außerdem die Corona-Regeln für die Kurzarbeit bis Ende März 2022 verlängert. Dadurch erhöht sich das Kurzarbeitergeld bei längerem Bezug.