Bewährungsstrafen im Betrugsverfahren gegen Pastor gefordert

Bewährungsstrafen im Betrugsverfahren gegen Pastor gefordert
Angeklagter bedauert seine Taten
Gefälschte Rechnungen, fingierte Quittungen und ein Gesamtschaden von über 50.000 Euro. Für diese ihm zur Last gelegten Taten soll ein Pastor laut Staatsanwaltschaft und Verteidigung milde bestraft werden. Schon am Mittwoch fällt das Urteil.

Hildesheim (epd). Im Betrugsprozess gegen einen suspendierten Pastor vor dem Landgericht Hildesheim haben die Verfahrensbeteiligten Bewährungsstrafen gefordert. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft dem evangelischen Pastor gewerbsmäßigen Betrug und Urkundenfälschung in 163 Fällen vorgeworfen. Für das Strafmaß sollten laut Plädoyer der Staatsanwaltschaft allerdings nur 44 Taten berücksichtigt werden. Dafür sei eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zu verhängen, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Die Verteidigung forderte, das Strafmaß „am unteren Ende des Strafrahmens“ festzusetzen, wobei die Gesamtstrafe auf Bewährung ein Jahr und sechs Monate nicht übersteigen solle. Das Urteil soll bereits am Mittwoch verkündet werden. (AZ: 20 KLs 12 Js 18186/17)

Der Pastor hatte dem Kirchenamt in Hildesheim fingierte Quittungen und selbst gefertigte Rechnungen vorgelegt, um sich dann das Geld erstatten zu lassen. Laut Anklageschrift beläuft sich der Schaden auf mehr als 52.000 Euro. Im Verfahren hatte der 62-Jährige ausgesagt, dass er sich nicht habe bereichern wollen, sondern mit dem Geld unter anderem die Behandlung einer Krebserkrankung gezahlt habe. Er war zu dieser Zeit Pastor in Eime bei Hildesheim. Laut Staatsanwaltschaft ist bei einer Verurteilung noch ein Betrag in Höhe von rund 20.000 Euro zu erstatten, dessen Einzug das Gericht anordnen müsste.

Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte seine Vertrauensposition als Pastor ausgenutzt. Dies sei besonders verwerflich. Er habe zudem „eine hohe kriminelle Energie“ an den Tag gelegt, „sehr planvolles Vorgehen“ gezeigt und die Überprüfung der von ihm eingereichten Rechnungen massiv erschwert. Dennoch spreche für eine mildere Strafe, dass er in Teilen geständig sei und auch, dass die Taten schon einen langen Zeitraum zurücklägen.

Verteidiger Hans Holtermann betonte hingegen, die berufliche Stellung als Pastor und der damit möglicherweise verbundene höhere moralische Anspruch könnten nicht strafverschärfend zur Last gelegt werden. „Pastoren sind auch nur den für alle geltenden Gesetzen unterworfen.“ Der Angeklagte habe sich für seine Gemeinde engagiert und sei unter anderem durch die eigene Erkrankung massiv unter finanziellen Druck geraten. „Das rechtfertigt die Taten nicht. Es zeigt aber, dass er sich nicht bedenkenlos bereichert hat.“ Der Angeklagte selbst sagte in seinem Schlusswort: „Ich bedauere, dass ich so gehandelt habe.“

Für gewerbsmäßigen Betrug in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urkundenfälschung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr würde zudem nach Auskunft der hannoverschen Landeskirche für den Pastor automatisch zu einem Ausscheiden aus dem Dienst mit Verlust der Pensionsansprüche führen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung betonten, dieser Umstand müsse in der Urteilsfindung berücksichtigt werden.