Innensenator will Einspruch gegen Berliner Wahl einlegen

Innensenator will Einspruch gegen Berliner Wahl einlegen

Berlin (epd). Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) will das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahlen vom 26. September gerichtlich überprüfen lassen. Geisel werde am Montag beim Berliner Verfassungsgerichtshof deshalb Einspruch gegen das Ergebnis einlegen, bestätigte ein Sprecher Geisels am Freitag auf epd-Anfrage einen entsprechenden Bericht im RBB-Inforadio. Dabei solle unter anderem überprüft werden, ob es im Zuge der Wahl zu mandatsrelevanten Fehlern gekommen sei.

Wegen zahlreicher Pannen bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus hatte bereits Mitte Oktober die inzwischen zurückgetretene Landeswahlleiterin Petra Michaelis angekündigt, Einspruch gegen das Ergebnis einzulegen. Moniert wurden unter anderem lange Warteschlangen bei der Stimmabgabe, das zeitweise Fehlen von Stimmzetteln in Wahllokalen und die Ausgabe falscher Stimmzettel durch Wahlvorstände.

Mandatsrelevante Unregelmäßigkeiten wurden vor allem im Wahlkreis 6 in Charlottenburg-Wilmersdorf und im Wahlkreis 1 in Marzahn-Hellersdorf festgestellt. Dort sei bei den Direktmandaten der Stimmenvorsprung vom Erst- zum Zweitplatzierten sehr gering gewesen. Hier könnte es zu Neuwahlen kommen.