Anklage wegen "NSU 2.0"-Drohschreiben erhoben

Anklage wegen "NSU 2.0"-Drohschreiben erhoben
Ein 53-jähriger Mann aus Berlin soll insgesamt 116 Drohschreiben mit der Unterschrift "NSU 2.0" verschickt haben. Die Briefe gingen vor allem an politisch engagierte Frauen. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage.

Frankfurt a.M. (epd). Im Fall der Serie von Drohschreiben mit der Unterschrift „NSU 2.0“ hat die Staatsanwaltschaft Anklage vor dem Landgericht Frankfurt am Main erhoben. Der beschuldigte arbeitslose Berliner im Alter von 53 Jahren soll zwischen dem 2. August 2018 und dem 21. März 2021 insgesamt 116 Drohschreiben verfasst und dabei regelmäßig die Grußformel „Heil Hitler“ verwendet haben, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Donnerstag mit.

Bei den Adressaten handelte es sich um Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens, ausschließlich Frauen, sowie um Behörden und Institutionen. Betroffen waren unter anderen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz, die jetzige Bundesvorsitzende der Linken, Janine Wissler, und die Berliner Kabarettistin Idil Baydar. Der Verdacht, hessische Polizisten könnten in den Fall verwickelt sein, hat sich laut Staatsanwaltschaft nicht bestätigt.

In den Schreiben mit Anspielung auf die rechtsextremistische Mordgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ wurden die Adressaten wüst beschimpft und bedroht, unter anderem mit Formulierungen wie „verpiss dich lieber, solange du hier noch lebend rauskommst“ oder damit, dass Familienangehörige „mit barbarischer sadistischer Härte abgeschlachtet“ würden. Neben der Bedrohungswirkung habe der Beschuldigte eine öffentlichkeitswirksame Medienberichterstattung erreichen wollen. Die Briefe in Form von behördlichen Schreiben habe er per E-Mail oder unter Nutzung kostenloser SMS- und Faxdienste unter Verwendung eines die Herkunft verschleiernden TOR-Browsers verschickt.

Die Drohschreiben hatten große Besorgnis bei den betroffenen Frauen ausgelöst, weil sie in vielen Fällen persönliche, zum Teil nicht frei zugängliche Daten enthielten. Da sich herausstellte, dass vor einigen Drohschreiben persönliche Daten der Betroffenen ohne Anlass auf Polizeicomputern in Frankfurt und Wiesbaden abgerufen worden waren, hatte dies den Verdacht auf rechtsextremistische Täter in Polizeikreisen gelenkt.

Nun gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass der anfängliche Verdacht, Polizeibeamte könnten an der Datenabfrage beteiligt gewesen sein, sich nicht bestätigt habe. Vielmehr habe der Beschuldigte die Daten „unter Einsatz einer Legende erlangt“, indem er vorgegeben habe, Bediensteter einer Behörde zu sein.

In der 120 Seiten umfassenden Anklageschrift wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten neben 67 Fällen der Beleidigung eine ganze Reihe von Vergehen vor: versuchte Nötigung, Bedrohung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Der Beschuldigte sei bereits in der Vergangenheit wegen zahlreicher Straftaten rechtskräftig verurteilt worden, darunter auch rechtsextremistisch motivierte.

Der Beschuldigte wurde am 3. Mai in seiner Berliner Wohnung festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Bei der Wohnungsdurchsuchung wurden neben einer Vielzahl von elektronischen und schriftlichen Unterlagen auch mehrere Datenträger mit kinder- und jugendpornographischem Bild- und Videomaterial sowie zwei dem Waffengesetz unterliegende Würgehölzer sichergestellt. Der Angeschuldigte bestreitet die Tatvorwürfe.