Keine Quarantäne-Entschädigungen mehr für Ungeimpfte

Keine Quarantäne-Entschädigungen mehr für Ungeimpfte
Wer sich bis 1. November nicht gegen Corona impfen lässt, wird wohl im Quarantänefall keine Lohnentschädigung mehr erhalten. Die Gesundheitsminister einigten sich am Mittwoch auf ein einheitliches Vorgehen.

München (epd). Ungeimpfte in Quarantäne sollen spätestens ab dem 1. November keine Entschädigung für den Verdienstausfall mehr erhalten. Darauf haben sich die Gesundheitsminister der Länder am Mittwoch in einer Videokonferenz geeinigt, wie das bayerische Gesundheitsministerium mitteilte.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bezeichnete die Entscheidung als eine „Frage der Fairness“. Dass es jetzt ein bundeseinheitliches Vorgehen gebe, sei gut. Bis zum 1. November habe noch jeder die Chance, sich impfen zu lassen, inklusive Zweitimpfung, erläuterte Spahn die Wahl des Zeitpunkts.

Es bleibe eine freie persönliche Entscheidung, ob man sich impfen lasse, fügte er hinzu. Diejenigen, die sich und andere mit einer Impfung schützten, hätten aber auch die berechtigte Frage, warum sie für diejenigen, die das nicht tun, mitzahlen müssten, sagte der Bundesgesundheitsminister.

Bund und Länder seien sich einig, dass es an der Zeit sei, klare Verhältnisse zu schaffen und geltendes Recht auch bundesweit einheitlich umzusetzen, erklärte der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, der bayerische Ressortchef Klaus Holetschek (CSU). „Damit setzen wir ein Zeichen, dass auch Ungeimpfte im Kampf gegen die Corona-Pandemie Verantwortung übernehmen müssen.“ Wer eine Impfung ablehne, könne nicht von der Gemeinschaft erwarten, dass sie für den Verdienstausfall aufkomme, der durch die Quarantänepflicht entsteht. „Das wäre unsolidarisch“, sagte Holetschek.

Ausnahmen werde es für diejenigen geben, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen könnten, und hierfür ein Attest hätten. Für Bürgerinnen und Bürger, für die noch keine öffentliche Impfempfehlung vorliege, werde ebenfalls weiter gezahlt. Das gelte auch, wenn acht Wochen vor Beginn der Quarantäne noch keine öffentliche Impfempfehlung vorgelegen habe.

Personen, denen wegen einer amtlich angeordneten Quarantäne ein Verdienstausfall entsteht, haben nach dem Infektionsschutzgesetz einen Anspruch auf eine Entschädigung. Dort ist aber auch eine Ausnahme vorgesehen für etwa den Fall, dass durch eine Impfung die Quarantäne hätte verhindert werden können. Zahlen müssen die Entschädigung die Länder.

Baden-Württemberg hatte als erstes Land angekündigt, von der Ausnahme im Infektionsschutzgesetz Gebrauch zu machen. Seit 15. September gibt es für Ungeimpfte dort keine Entschädigung für Gehaltseinbußen durch Quarantäne mehr. Seit Beginn der Pandemie haben die Länder einer Umfrage des Evangelischen Pressedienst (epd) zufolge mehr als 600 Millionen Euro an Gehaltsentschädigungen in solchen Fällen gezahlt. Ungeimpfte müssen derzeit in der Regel weiter in Quarantäne, wenn sie Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatten oder aus einem Risikogebiet gekommen waren. Das gilt für Geimpfte nicht mehr.