Münchner Landgericht verbietet Neonazi-Hassplakate

Münchner Landgericht verbietet Neonazi-Hassplakate

München (epd). Anders als in Zwickau dürfen die umstrittenen Hassplakate der Neonazi-Kleinstpartei „Der Dritte Weg“ in München nicht hängen bleiben. Das Landgericht München I hatte bereits am Freitag eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach die Partei den Slogan „Hängt die Grünen!“ nicht weiterverwenden darf, wie eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag sagte. In Chemnitz hingegen entschied das Verwaltungsgericht, dass die Plakate hängen bleiben dürfen - mit einen Mindestabstand von 100 Metern zu Grünen-Wahlplakaten.

In dem Münchner Beschluss erläutern die Richter, dass mit der Formulierung des Hängens in der Regel gemeint sei, dass jemand aufgehängt oder anderweitig verletzt oder getötet werde. Dies sei nicht zulässig. Sollte die Neonazi-Kleinstpartei Widerspruch gegen die Verfügung einlegen, müsste das Landgericht München I mündlich über die Sache verhandeln, hieß es. Eine Gerichtssprecherin sagte auf epd-Anfrage, vermutlich sei es zu der unterschiedlichen Wertung gekommen, weil in Sachsen der Verwaltungsgerichtsweg gewählt wurde, in Bayern hingegen der Weg über die Zivilgerichtsbarkeit.

Die Entscheidung des Chemnitzer Verwaltungsgerichts hatte heftige Kritik von verschiedenen Seiten ausgelöst. Das Gericht hatte seine Entscheidung mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit begründet. Die Stadtverwaltung Zwickau hatte darauf Beschwerde am Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt.