OVG Bautzen entscheidet über Beschwerde zu Hassplakaten

OVG Bautzen entscheidet über Beschwerde zu Hassplakaten

Bautzen, Zwickau (epd). Im Streit um das Aufhängen von Hassplakaten der rechtsextremen Kleinstpartei „Der III. Weg“ ist am Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) eine Beschwerde der Stadtverwaltung Zwickau eingegangen. Die Kommune wehrt sich damit gegen eine Entscheidung des Chemnitzer Verwaltungsgerichtes, das das Anbringen der Wahlplakate „Hängt die Grünen!“ erlaubt hatte - wenn auch im Abstand von 100 Metern zur Wahlwerbung der Grünen.

Wie der Sprecher des OVG in Bautzen, Thomas Ranft, dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte, wurde der Partei „Der III. Weg“ nach Eingang der Beschwerde die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung sei für das Eilverfahren nicht zwingend vorgesehen.

Laut Ranft werden diese Art von Verfahren ohne mündliche Verhandlung nach Beratung des Senats entschieden. Ein konkreter Termin werde nicht bestimmt.

Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte seine Entscheidung mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit begründet. Es sei „derzeit offen, ob die strengen Voraussetzungen für einen solchen Eingriff“ in besagtes Grundrecht vorliegen, hieß es.

Die Stadtverwaltung Zwickau hatte dagegen am 9. September angeordnet, dass die Hassplakate innerhalb von drei Tagen zu entfernen sind. Entsprechende Plakate waren auch in München aufgetaucht, wurden jedoch von der Polizei umgehend entfernt.