Quarantäne-Entschädigung kostet mehrere Hundert Millionen Euro

Quarantäne-Entschädigung kostet mehrere Hundert Millionen Euro

Berlin (epd). Die Bundesländer haben seit Beginn der Corona-Pandemie mehrere Hundert Millionen Euro an Entschädigungen für Verdienstausfälle durch eine Quarantäne gezahlt. Wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den Ländern ergab, wurden mehr als 450 Millionen Euro dafür ausgegeben. Die höchste Summe an Entschädigungszahlungen kam in Nordrhein-Westfalen zusammen. Nach Angaben des dortigen Sozialministeriums wurden rund 120 Millionen Euro dafür aufgewendet. Die Summen variieren aber erheblich von Land zu Land: Bremen entschädigte betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beispielsweise in Höhe von rund 4,7 Millionen Euro, Rheinland-Pfalz zahlte etwa 15,8 Millionen Euro, Sachsen 25,1 Millionen Euro, Bayern 83 Millionen Euro.

Die Summe aus insgesamt 13 Bundesländern liegt bei rund 458 Millionen Euro. Niedersachsen, Thüringen und das Saarland machten keine Angaben.

Wenn eine Quarantäne zum Verdienstausfall führt, haben die Betroffenen ein Anrecht auf Entschädigung. Das Infektionsschutzgesetz sieht zugleich aber vor, dass der Entschädigungsanspruch entfallen kann, wenn die Quarantäne durch eine Schutzimpfung hätte vermieden werden können.

Baden-Württemberg hatte in der vergangenen Woche bekannt gegeben, ab dem 15. September keine Entschädigung mehr für Ungeimpfte im Fall einer Quarantäne zu zahlen. Bis dahin hätte jeder die Chance auf eine Corona-Schutzimpfung gehabt, hieß es zur Begründung.

Wie die epd-Umfrage ergab, gehen die Bundesländer unterschiedlich mit dem Thema um. Während Rheinland-Pfalz die Entschädigungen für Ungeimpfte ab 1. Oktober ebenfalls nicht mehr zahlen will, will Berlin daran festhalten. Quarantänepflichten könnten derzeit auch für Geimpfte gelten, beispielsweise bei Vorliegen von Symptomen oder bei Kontaktpersonen von mit Virusvarianten infizierten Menschen, begründete ein Sprecher der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen die Entscheidung.

Aus vielen Gesundheitsministerien hieß es, über solch eine Regelung oder einen Stichtag sei noch nicht entschieden. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sprachen sich indes für ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen aus.