Hanau (epd). Die Staatsanwaltschaft Hanau hat ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem rechtsextremistischen Anschlag vom 19. Februar 2020 eingestellt. Die Behörde hatte wegen eines zum Tatzeitpunkt verschlossenen Notausgangs in einer Shisha-Bar ermittelt. Dieses Verfahren wurde nun mangels eines hinreichenden Tatverdachts eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft Hanau am Donnerstag mitteilte. Weil der Notausgang der Shisha-Bar verschlossen war, konnten sich die Gäste nicht vor dem rechtsextremen und rassistischen Hanauer Attentäter in Sicherheit bringen.
Bei dem Anschlag starben in der Shisha-Bar und an weiteren Orten neun Menschen. Anschließend erschoss der Täter sich und seine Mutter in der Wohnung der Eltern.
Zwei Überlebende des Anschlags und drei Angehörige eines Opfers hatten Anzeige wegen des versperrten Notausgangs gestellt. Ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten der beiden Beschuldigten sei nach umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Hessischen Landeskriminalamtes nicht festgestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit.
Die Anzeigeerstatter hatten den Vorwurf der fahrlässigen Tötung erhoben. In der Bar habe es nach baulichen Veränderungen an einem Fluchtweg gefehlt, der vom Eingang weg und nicht zum Eingang hinführe. Darüber hinaus sei der Notausgang am Abend des Anschlags wie in den zwei vorangegangenen Jahren von innen so abgeschlossen gewesen, dass er nicht ohne einen Schlüssel habe geöffnet werden können.
Zudem gebe es Anhaltspunkte dafür, dass Polizeibeamte von dem zugebauten ursprünglichen Fluchtweg und dem verschlossenen Notausgang der Bar gewusst hätten, beziehungsweise dieser sogar auf deren Anordnung hin verschlossen worden sei.