Kirchen: Mehr Beratung vor und nach Trisomie-Bluttests für Schwangere

Kirchen: Mehr Beratung vor und nach Trisomie-Bluttests für Schwangere
Ab 2022 können Schwangere ihr Blut im Rahmen von vorgeburtlichen Gentests auf das Risiko einer Trisomie beim Kind testen lassen. Die Kirchen mahnen, dass diese Tests nicht zu mehr Schwangerschaftsabbrüchen führen dürften.

Bonn, Hannover (epd). Die beiden christlichen Kirchen haben nach der Entscheidung, vorgeburtliche Bluttests auf Trisomien zur Kassenleistung zu machen, eine kontinuierliche Beratung für Paare gefordert. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) plädierte dafür, nichtinvasive Pränataldiagnostik (NIPD) nur in einem verlässlichen Rahmen psychosozialer und ethischer Beratung anzubieten und vorzunehmen, wie ein Sprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag mitteilte. Jeder Schwangeren müsse das Angebot der psychosozialen Beratung und Begleitung vor, während und nach der Inanspruchnahme der Bluttests bekannt sein.

Die katholische Kirche setzt sich darüber hinaus für eine regelhafte Beratung von Schwangeren ein, deren Befund auffällig sei. Ziel müsse es sein, dass mehr Frauen und Eltern eine Beratung in Anspruch nehmen, sagte der Sprecher der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, am Freitag.

Der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen (G-BA) hatte am Donnerstag seine Entscheidung bekanntgegeben, die Bluttests für Schwangere auf Trisomien wie das Down-Syndrom beim ungeborenen Kind ab 2022 zur Kassenleistung zu machen. Dazu hatte er den letzten, noch notwendigen Beschluss gefasst und die Versicherteninformation gebilligt. Die Broschüre wird künftig fester Bestandteil der ärztlichen Beratung sein. Ihre Fertigstellung war Bedingung, dass der bereits im September 2019 gefasste G-BA-Beschluss umgesetzt werden kann. Die Gentests sollen aber keine Routineuntersuchung werden. Die Broschüre enthält auch Informationen über weitere Beratungsangebote, was beide Kirchen begrüßten.

Die Kirchen befürchten auch eine Zunahme von Schwangerschaftsabbrüchen. Diese Tests beförderten aus Sicht der Kirche eine besorgniserregende Tendenz in Richtung einer „regelmäßigen Selektion“, sagte der Sprecher der Bischofskonferenz. „Auf die Feststellung des 'unerwünschten Merkmals' Trisomie erfolgt zumeist der Abbruch der Schwangerschaft. Bereits jetzt führen rund 90 Prozent der Trisomie-Verdachtsfälle zum Tod des Embryos.“

„Als Kirche beobachten wir mit Sorge, dass die neuen nicht-invasiven pränataldiagnostischen Testverfahren sehr oft keine therapeutischen Ziele verfolgen“, sagte Kopp. Auch bei den Bluttests zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 handele es sich in erster Linie nicht um Tests mit einer medizinisch-therapeutischen Ausrichtung. Zudem befürchte man, dass die Kassenzulassung dazu beitragen wird, dass der vorgeburtliche Bluttest, anders als eigentlich vorgesehen, regulär und nicht ausnahmsweise eingesetzt wird.

Die EKD betonte, es sei wichtig, die ethischen und gesellschaftlichen Implikationen der pränatalen diagnostischen Verfahren im Blick zu behalten. „Es wäre unvereinbar mit unserer liberalen Rechtsordnung und den mit ihr verbundenen Werten, wenn der verbreitete Einsatz der NIPD schrittweise dazu führte, dass einer ganzen Gruppe von ungeborenen Menschen mit bestimmten Eigenschaften - etwa mit Trisomie 21 - das Recht auf Leben verwehrt würde“, heißt es bereits in der Kammerveröffentlichung „Nichtivasive Pränataldiagnostik. Ein Beitrag zur ethischen Urteilsbildung und zur politischen Gestaltung“ aus dem Jahr 2018.