Studie kritisiert: Wählen ist für Wohnungslose schwer

Studie kritisiert: Wählen ist für Wohnungslose schwer

Erlangen, Nürnberg (epd). Wohnungslose Menschen sind in einigen Bundesländern vom Kommunalwahlrecht ausgeschlossen. Das geht aus einer Studie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hervor. Menschen ohne festen Wohnsitz hätten oft zu hohe Hürden zu überwinden, um wählen zu können oder sich zur Wahl zu stellen, kritisierte Michael Krennerich. „Im Unterschied zu anderen Wahlberechtigten müssen sie einen großen Aufwand betreiben, um ihr Wahlrecht zu nutzen“, sagte der Professor, der an der Nürnberger Hochschule den Lehrstuhl für Menschenrechtspolitik inne hat, am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd)

In Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und dem Saarland seien wohnungslose Menschen ohne feste Meldeadressen im Kommunalwahlrecht ausgeschlossen. „Das liegt vielleicht an der veralteten Vorstellung, dass Menschen ohne feste Adresse von Gemeinde zu Gemeinde ziehen“, sagte Krennerich. Nach seiner Erfahrung seien Wohnungslose aber sehr wohl ortsgebunden. Auch Menschen, die auf der Straße leben, hielten sich für lange Zeit in ihren Gemeinden auf, hätten dort ihre Netzwerke und seien lokal verwurzelt. Krennerich fordert daher, die bestehenden Regelungen aufzuheben.

Der Politikwissenschaftler kritisiert mit der Studie auch eine Gesellschaft, die sich mit Wohnungslosigkeit abgefunden habe. „Es braucht mehr gesellschaftliche und politische Anstrengung zur Hilfe“, erklärt er.

Laut der Studie können sich Wählerinnen und Wähler ohne Meldeadresse für die Bundestagswahl, die Europawahl, die Länderwahlen und den meisten Kommunalwahlen Wahlscheine ausstellen lassen. Oft gelten aber längere Aufenthaltsfristen, vielfach werde über die Möglichkeiten auch nicht informiert. Wie viele wohnungslose Menschen in Deutschland ihr Wahlrecht tatsächlich nutzen, sei statistisch nicht erfasst, heißt es in der Untersuchung weiter.