Ahrweiler Landrat "bis auf Weiteres" nicht im Dienst

Ahrweiler Landrat "bis auf Weiteres" nicht im Dienst

Bad Neuenahr-Ahrweiler (epd). Einen Monat nach der Flutkatastrophe lässt der massiv kritisierte Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), sein Amt zumindest vorerst ruhen. Pföhler, gegen den die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt, sei seit dem 11. August „bis auf Weiteres krankheitsbedingt nicht im Dienst“, erklärte die Kreispressestelle am Dienstag auf Anfrage des Evangelischen Pressedienst (epd). Einen Rücktritt, von dem in mehreren Medienberichten die Rede war, bestätigte der Kreis nicht. Die Vertretung Pföhlers habe der Erste Kreisbeigeordnete Horst Gies (CDU) übernommen, hieß es lediglich. Die CDU-Kreistagsfraktion erklärte, am Montagabend, Pföhler könne sein Amt krankheitsbedingt „absehbar nicht mehr ausüben“.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen den CDU-Politiker sowie ein weiteres Mitglied des Krisenstabes im Kreis Ahrweiler wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen im Zusammenhang mit der Flutwasserkatastrophe. Durch das Hochwasser nach massivem Starkregen waren allein in Rheinland-Pfalz mindestens 133 Menschen ums Leben gekommen.

In der Erklärung der CDU-Kreistagsfraktion heißt es, ein Amt könne nicht ausgeübt werden, wenn strafrechtliche Ermittlungen laufen. Der Schritt Pföhlers, „sein Amt nicht mehr wahrzunehmen, war daher notwendig und unausweichlich“. Die nun „zwingend erforderliche entschlossene und zupackende Führung des Amtes“ sei in einer solchen Ausnahmesituation nicht mehr möglich. Der Kreis brauche „einen unbelasteten personellen Neuanfang, denn die Herausforderungen der kommenden Jahre werden viel Kraft und Einsatz fordern.“ Dies setze Vertrauen der Bevölkerung in die politisch Verantwortlichen voraus.

Die Menschen im Ahrtal sollen bei der Flutkatastrophe Mitte Juli viel zu spät vor den großen Gefahren gewarnt und der Katastrophenfall zu spät ausgerufen worden sein. Pföhler hatte laut Staatsanwaltschaft „nach den Regelungen des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz möglicherweise die Einsatzleitung und alleinige Entscheidungsgewalt“. Die Staatsanwaltschaft ließ Unterlagen und Daten des Krisenstabes sowie persönliche Kommunikationsmittel der beiden Beschuldigten sicherstellen.