Verbot von "Querdenken"-Großdemonstration in Berlin bestätigt

Verbot von "Querdenken"-Großdemonstration in Berlin bestätigt
Verbote, Absperrungen, Polizei in kleinen Gruppen im Regierungsviertel: Die angekündigten großen Proteste in Berlin gegen die Corona-Politik sind vorerst ausgeblieben. Die am Sonntag geplante "Großdemonstration" von "Querdenken 711" wurde abgesagt.

Berlin (epd). Nach zahlreichen Verboten von Demonstrationen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen am Wochenende in Berlin hat die Gruppierung „Querdenken 711“ ihre für Sonntagnachmittag angekündigte „Großdemonstration“ abgesagt. Nach der Bestätigung des Verbots durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) und der Beschlagnahme von Teilen der Ausrüstung werde die Kundgebung nicht stattfinden, erklärte die Stuttgarter Gruppierung um Michael Ballweg. Für die Demonstration waren 22.500 Teilnehmende angekündigt. Das OVG hatte in der Nacht zu Sonntag vorhergehende Verbotsentscheidungen des Berliner Verwaltungsgerichts und der Polizei bestätigt. (Az.: OVG 1 S 109/21)

Die Polizei hatte in den zurückliegenden Tagen die angekündigte „Großdemonstration“ auf der Straße des 17. Juni und zwölf weitere am Wochenende geplante Demonstrationen der „Querdenken“-Szene untersagt. Auch kurzfristig angemeldete Ersatzveranstaltungen wurden nach Polizeiangaben verboten. Das OVG hat mit dem in der Nacht zu Sonntag bekanntgegebenen Beschluss insgesamt vier Beschwerden gegen die Verbote in Eilverfahren zurückgewiesen.

Das Verwaltungsgericht habe seine Entscheidung zum Verbot der für Sonntagnachmittag angemeldeten Veranstaltung im Wesentlichen damit begründet, dass eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen drohen, argumentierte das OVG. Die Versammlungen der „Querdenken“-Szene zeichneten sich deutschlandweit dadurch aus, dass die Teilnehmenden sie nutzten, um öffentlichkeitswirksam gegen zur Eindämmung der Corona-Infektionsgefahr geschaffene Rechtsnormen zu verstoßen, insbesondere indem sie das Abstandsgebot und die Maskenpflicht missachteten.

Diese Argumentation habe der Antragsteller mit seiner Beschwerde gegen das Verbot nicht entkräftet, argumentierte das Gericht weiter. Das Hygienekonzept lasse deutliche Zweifel an der Bereitschaft aufkommen, effektiv auf die Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Anforderungen hinzuwirken. So sehe es etwa das Tragen eines Mund-Nasenschutzes grundsätzlich nicht vor. Der OVG-Beschluss ist nach Gerichtsangaben unanfechtbar.

Die Berliner Polizei teilte auf ihrem Einsatz-Twitterkanal mit Blick auf die Vielzahl angemeldeter und zum Teil verbotener Demonstrationen mit, am Sonntag mit bis zu 2.250 Beamten im Zusammenhang mit den Veranstaltungen im Einsatz zu sein. Für Samstag zog die Polizei eine ruhige Bilanz. Es habe rund 60 Freiheitsbeschränkungen gegeben. An drei Fahrzeugen eines Autokorsos sei auf Schildern für die Teilnahme an einer verbotenen Versammlung am Sonntag geworben worden. Die Schilder seien sichergestellt worden.

In der Nähe des Reichstagsgebäudes seien am Samstag vorübergehend mehrere Personen am Ort einer verbotenen Versammlung angetroffen worden, hieß es weiter bei der Polizei. Bei einer nicht verbotenen Versammlung im Stadtteil Wedding seien Anzeigen wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht geschrieben worden. Für Samstag waren rund 1.750 Beamte im Einsatz angekündigt worden. Die „Querdenken“-Szene hatte unter anderem eine Demonstration mit 10.000 Teilnehmenden angemeldet, die verboten wurde.