Petitionsausschuss muss sich nicht mit Kampfdrohnen befassen

Petitionsausschuss muss sich nicht mit Kampfdrohnen befassen

Mainz (epd). Der Petitionsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags muss sich nach einer aktuellen Entscheidung des Mainzer Verwaltungsgerichts nicht mit der Rolle des Luftwaffenstützpunkts Ramstein für den Drohnenkrieg des US-Militärs befassen. In dem Urteil, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, wiesen die Richter die Klage des Friedensaktivisten Hermann Theisen ab. (AZ: 1 K 574/20.MZ) Dieser hatte die Abgeordneten aufgefordert, der Landtag solle alles in seiner Kraft Stehende tun, um einen Missbrauch der Air Base für völkerrechtswidrige Drohneneinsätze zu stoppen.

Die Klage sei sei aus formalen Gründen unzulässig, heißt es in der Entscheidung. Außerdem habe sich der Ausschuss mit seiner knappen Antwort an Militärgegner bereits hinreichend mit der Eingabe befasst. In dem Schreiben aus dem Landtag war Theisen mitgeteilt worden, sein Anliegen sei keine Petition, da er lediglich eine bestimmte Meinungsäußerung des Parlaments einfordere.

In einem ähnlichen Fall hatte der Friedensaktivist 2020 vor dem Bundesverwaltungsgericht ein Urteil erstritten, das den Landkreis Rottweil dazu zwang, sich inhaltlich mit einer gegen das Rüstungsunternehmen Heckler & Koch gerichteten Petition zu befassen. Theisen sagte dem epd, er werde gegen das Urteil des Mainzer Verwaltungsgerichts Rechtsmittel einlegen.