Bundesrat gibt grünes Licht für Regelung für mehr Vorständinnen

Bundesrat gibt grünes Licht für Regelung für mehr Vorständinnen

Berlin (epd). In Vorständen großer börsennotierter Unternehmen in Deutschland muss ab dem vierten Mitglied künftig mindestens eine Frau vertreten sein. Der Bundesrat billigte am Freitag das vom Bundestag verabschiedete sogenannte zweite Führungspositionengesetz, das für mehr Vorständinnen sorgen soll. Bislang gab es es eine verpflichtende 30-Prozent-Quote nur für Aufsichtsräte börsennotierter und mitbestimmungspflichtiger Unternehmen. Für Vorstände ist derweil keine Quote vorgesehen. Das Gesetz sieht vor, dass in Vorstände ab einer Größe von vier Mitgliedern mindestens eine Frau - oder umgekehrt ein Mann - berufen werden muss.

Bei Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes soll schon in zweiköpfigen Vorständen künftig eine Frau vertreten sein. Mit der Verpflichtung für Unternehmen zieht die Politik die Konsequenz daraus, dass sich in ihren Augen bei der Geschlechtergerechtigkeit in Vorständen zu wenig bewegt hat. Während es für Aufsichtsräte eine feste Quote gab, blieb es bei Vorständen bei Freiwilligkeit. In den Aufsichtsräten ist die Quote von 30 Prozent inzwischen in der Regel erfüllt. Vorstände sind laut einer Erhebung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) nur zu 16 Prozent mit Frauen besetzt. Von der Neuregelung sind dem DIW zufolge 64 Unternehmen in Deutschland betroffen. 42 davon erfüllten aktuell die neue Regelung.