Koalition will Ausschluss der Einbürgerung nach antisemitischen Taten

Koalition will Ausschluss der Einbürgerung nach antisemitischen Taten

Berlin (epd). Die Koalition hat sich auf einen von der Union geforderten Ausschluss der Einbürgerung nach antisemitischen Taten geeinigt. Auch bei geringfügigen Gesetzesverstößen mit antisemitischem Hintergrund könne die Einbürgerung damit künftig verwehrt werden, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Mathias Middelberg (CDU) der „Bild“-Zeitung (Freitag). Die SPD-Fraktion bestätigte die Einigung auf Anfrage.

„Diese Nachschärfung im Staatsangehörigkeitsrecht ist wichtig, um künftig die Einbürgerung von Antisemiten oder Rassisten zu verhindern“, sagte Middelberg der „Bild“. Er hatte die Verschärfung des Einbürgerungsrechts kürzlich vorgeschlagen, stieß aber zunächst auf Skepsis in der SPD. Dort hieß es, schon heute stehe die Verurteilung wegen einer Straftat unabhängig von der Motivation einer Einbürgerung entgegen.

Dem Bericht zufolge sollen künftig aber auch Verurteilungen nach antisemitischen Straftaten unterhalb der Schwelle sogenannter Bagatelldelikte die Einbürgerung ausschließen. Die Verschärfung soll Teil des Gesetzes für die Wiedereinbürgerung von NS-Verfolgten und ihrer Nachfahren werden, über die der Bundestag in der nächsten Woche abstimmen soll. NS-Verfolgte und ihre Nachfahren haben laut dem Grundgesetz ein Recht auf Wiedereinbürgerung. Nicht alle konnten aber wegen Regelungen im Abstammungsrecht in der Vergangenheit diesen Anspruch geltend machen. Dies soll das neue Gesetz beheben.