Katholiken kritisieren Sätze zu Abtreibung in geplanter EU-Resolution

Katholiken kritisieren Sätze zu Abtreibung in geplanter EU-Resolution

Brüssel (epd). Die katholische Kirche wendet sich gegen Bestimmungen zur Abtreibung in einer geplante Resolution des EU-Parlaments. Das ungeborene Kind habe ein Menschenrecht auf Leben, heißt es in einem Positionspapier des Sekretariats der Comece in Brüssel vom Donnerstag. Der Resolutionsentwurf trage dem nicht ausreichend Rechnung. Die Comece ist die Kommission der Bischofskonferenzen der EU und besteht aus Bischöfen der katholischen Bischofskonferenzen der 27 Mitgliedsländer.

Die Kritik bezieht sich auf eine Resolution zur „Lage im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in der EU im Zusammenhang mit der Gesundheit von Frauen“. Sie wird voraussichtlich nächsten Donnerstag im Parlamentsplenum abgestimmt. Im Entwurf heißt es unter anderem, dass die EU-Staaten aufgefordert werden, „einen allgemeinen Zugang zu sicherer und legaler Abtreibung und die Achtung des Rechts auf Freiheit, Privatsphäre und die bestmögliche Gesundheitsversorgung zu gewährleisten“. Sie sollten sicherstellen, „dass eine Abtreibung auf Antrag in der frühen Schwangerschaft und darüber hinaus, wenn die Gesundheit oder das Leben der schwangeren Person gefährdet ist, rechtmäßig ist“.

Die Comece würdigt ausdrücklich das Anliegen, die Rechte und Gesundheit von Frauen zu schützen, insbesondere von Schwangeren in Notlagen. Den vorliegenden Text kritisiert sie aber mit verschiedenen Argumenten. Es sei ethisch unhaltbar, Abtreibung zu einer Angelegenheit normaler Gesundheitsfürsorge zu machen, auch das Ungeborene besitze ein unabhängiges Leben.

Es gebe entgegen dem Textentwurf auch kein allgemeines internationales Menschenrecht auf Abtreibung, so die Vertretung der katholischen Kirche. Im Gegenteil sehe die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte die Möglichkeit vor, Rechte der Mutter mit Blick auf das ungeborene Leben zu beschränken. Zudem greife das Parlament in ein Feld der Gesundheitspolitik ein, das den Mitgliedstaaten vorbehalten sei.