Klage zur A49 beim Hessischen Staatsgerichtshof

Klage zur A49 beim Hessischen Staatsgerichtshof

Wiesbaden (epd). Der Streit um den Weiterbau der Autobahn 49 hat den Hessischen Staatsgerichtshof erreicht. Ein Landwirt aus Homberg/Ohm hat bei dem Gericht Grundrechtsklage eingereicht. Eine Sprecherin des Staatsgerichtshofs in Wiesbaden bestätigte am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) den Eingang der Klage (AZ: P.St. 2845).

Nach Informationen des epd geht es bei dem Rechtsstreit um die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland den Bau der A49 auf den Flächen des klagenden Landwirts derzeit rechtswidrig vollzieht. Nach Auffassung des Landwirts hat der Bund die im Planfeststellungsbeschluss festgesetzten naturschutzrechtlichen Maßnahmen nicht so rechtzeitig durchgeführt, um schon jetzt mit dem Bau in seine Flächen eingreifen zu dürfen.

Dem Landwirt wurden die betroffenen Flächen durch Anordnungen der hessischen Flurbereinigungsverwaltung entzogen. Er befürchtet schwere Nachteile für seinen Betrieb aufgrund von Engpässen beim Futter und der Gülleausbringung.

Der Landwirt hat beim Hessischen Staatsgerichtshof zusätzlich auch den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, wie die Gerichtssprecherin ebenfalls bestätigte (AZ: P.St. 2846 e.A.). Zuvor war er im Eilrechtsschutzverfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof erfolglos geblieben.

Von Oktober bis Dezember vergangenen Jahres wurden für die zukünftige Trasse der Autobahn 49, die grob Kassel mit Gießen verbinden soll, im Dannenröder Forst 27 Hektar Wald gerodet. Gegen die Rodungen und den Weiterbau der Autobahn regte sich massiver Protest. Umweltschützer hielten das Waldstück mehr als ein Jahr lang besetzt.