Bundestag beschließt Lieferkettengesetz

Bundestag beschließt Lieferkettengesetz

Berlin (epd). Große Firmen in Deutschland müssen künftig bei Menschenrechtsverletzungen durch ihre ausländischen Zulieferer mit hohen Bußgeldern rechnen. Der Bundestag beschloss am Freitag in Berlin ein Lieferkettengesetz, das Unternehmen Sorgfaltspflichten auferlegt. Wer Ausbeutung von Menschen in Afrika oder Asien billigend in Kauf nimmt, kann außerdem bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.

In Kraft treten soll das Gesetz in zwei Schritten: Ab 2023 sind die etwa 600 großen Firmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten davon betroffen, ab 2024 gilt es für insgesamt knapp 3.000 Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Neben Menschenrechten müssen auch gewisse Arbeits- und Umweltstandards eingehalten werden.

Über den Entwurf war in der Regierung sowie in den Koalitionsfraktionen lange und heftig gerungen worden. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) wollten ursprünglich Betriebe ab 500 Beschäftigten verpflichten, was Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) verhinderte. Auch eine zivilrechtliche Haftung wehrte die CDU ab. Grüne und Linke kritisierten, das Lieferkettengesetz sei gegenüber dem Entwurf im Verlauf der Beratungen stark verwässert worden. Die Grünen stimmten dennoch zu, die Linke enthielt sich der Stimme. FDP und AfD lehnten das Gesetz ab.