Höchststrafe für Syrer nach tödlicher Messerattacke

Höchststrafe für Syrer nach tödlicher Messerattacke
Ein radikalisierter Syrer stach mitten in Dresden ein schwules Paar nieder. Dafür erhält er nun die Höchststrafe. Richter Schlüter-Staats spricht bei der Urteilsverkündung von einer Sünde, die kaum zu übertreffen sei.

Dresden (epd). Nach der tödlichen Messerattacke auf ein schwules Paar in Dresden hat das Oberlandesgericht am Freitag eine lebenslange Haftstrafe gegen den 21-jährigen Angeklagten verhängt. Der Syrer werde des Mordes, versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen, sagte der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats. Er habe heimtückisch und hinterrücks getötet. (4 St 1/21)

In seiner radikal-islamistischen Gesinnung habe der Angeklagte Repräsentanten der von ihm abgelehnten Gesellschaftsordnung auslöschen wollen. Er habe geglaubt, die beiden Männer als gleichgeschlechtliches Paar erkannt zu haben. Eine solche Ausrichtung habe er als schwere Sünde empfunden. Im Innersten aber sei es ihm aber auch darum gegangen, mit seiner Tat in „religiöser Verblendung für seine Sünden Kompensation im Jenseits zu erlangen“, sagte der Vorsitzende Richter.

Das homosexuelle Paar sei Opfer einer tief verwurzelten Homophobie des Syrers geworden, es hätte aber „jeden treffen können, der dem Angeklagten an diesem Abend über den Weg lief“, sagte Schlüter-Staats. Es sei eine „Tat, die tatsächlich fassungslos macht“. Bei der Urteilsverkündung vor der längeren Begründung blieb der Angeklagte im Gegensatz zu den Gepflogenheiten demonstrativ sitzen.

Der junge Syrer Abdullah A. hatte am 4. Oktober 2020 in der Dresdner Innenstadt das Paar aus Nordrhein-Westfalen niedergestochen. Einer der Männer starb, sein Lebenspartner überlebte schwer verletzt. Den Tathergang hatte er im Gefängnis einem Psychiater geschildert.

Nach Überzeugung des Senats ist eine besondere Schwere der Schuld festzustellen. Er habe ohne Anlass zwei Menschen mit Tötungsabsicht angegriffen, sagte der Richter. Die Tat sei nicht spontan erfolgt. Der Angeklagte halte sie zudem für richtig. Er habe zwar ein Geständnis gegenüber dem Sachverständigen abgelegt. Das könne aber seine Schuld nicht mindern. Es sei nicht aus Reue erfolgt, sondern um seine Motive offenzulegen.

Für den polizeibekannten islamistischen Gefährder wurde zudem eine Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt angeordnet - sie muss zu gegebener Zeit gerichtlich geprüft werden. Der Senat folgte mit dem Urteilsspruch im Wesentlichen den Forderungen der Bundesanwaltschaft. Lediglich eine Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung in Haft lehnte er ab. Zurzeit sehe der Senat keinen Anhalt dafür, dass er sich in einer solchen anders entwickeln könnte und eine bessere Förderung der Resozialisierung möglich wäre, Schlüter-Staats.

Die Verteidigung hatte für das mildere Jugendstrafrecht plädiert. Dies könne nicht angewendet werden, weil laut Senat die Persönlichkeitsentwicklung von Abdullah A. abgeschlossen war. Er sei als Erwachsener zu behandeln.

Der Vorsitzende Richter schloss seine 90-minütige Urteilsbegründung mit einer persönlichen Anmerkung in Richtung des Verurteilten: „Das, was Sie getan haben, ist wahrhaft gotteslästerlich gewesen.“ Der Angeklagte habe den Namen Gottes missbraucht. „Das ist eine Sünde und kaum zu übertreffen“, sagte der Richter.

Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.