Homosexuellenverband wirft deutschen Behörden Outing Geflüchteter vor

Homosexuellenverband wirft deutschen Behörden Outing Geflüchteter vor

Berlin (epd). Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) hat deutschen Behörden das Outing der sexuellen Neigungen von Asylsuchenden in mehreren Fällen vorgeworfen. Die sexuelle Identität von schwulen, lesbischen und bisexuellen Geflüchtete sei bei Recherchen von Vertrauensanwälten des Auswärtigen Amtes in deren Heimatländern offengelegt worden. „Vertrauliche Informationen aus dem Asylverfahren werden an Leute im Heimatland gegeben. Das bedeutet in vielen Fällen das Ende der sozialen Existenz“, sagte LSVD-Vorstandsmitglied Patrick Dörr dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin. Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung ist in Deutschland grundsätzlich ein anerkannter Asylgrund.

Die bekannten Fälle seien einem vergleichbaren Muster gefolgt: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wolle die Angaben zur sexuellen Identität überprüfen. Dazu werde ein Fragenkatalog ans Auswärtige Amt übersendet, das über die deutschen Botschaften wiederum Vertrauensanwälte mit der Recherche beauftrage. „Und spätestens an dieser Stelle passieren die Fehler - und eben die Outings.“

Zwei solcher Outings hält der Verband durch Dokumente des Auswärtigen Amtes und des Bamf für gesichert. Die Unterlagen liegen dem epd vor. In einem dritten Fall erhärte sich der Verdacht, erklärte der LSVD. „Es spricht momentan nichts dafür, dass es keine weiteren Fälle gibt“, sagte Dörr. Angesichts des Vorgehens der Behörden könne man sich das „sogar sehr gut vorstellen“.

Das Auswärtige Amt teilte dem epd auf Anfrage mit, man beauftrage für Recherchen vor Ort nur Anwältinnen und Anwälte, mit denen seit langem eine vertrauensvolle Zusammenarbeit bestehe. „Diese werden regelmäßig für die besonderen Umstände in solchen Konstellationen sensibilisiert und jährlich ausdrücklich über die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen belehrt.“

Eine epd-Anfrage an das Bamf, wie oft solche Prüfungen in der Vergangenheit beauftragt wurden, leitete dieses weiter an das übergeordnete Bundesinnenministerium. Dort blieb sie zunächst unbeantwortet.