Forderungen nach konsequenterem Umgang mit Antisemitismus

Forderungen nach konsequenterem Umgang mit Antisemitismus
Nach den antisemitischen Ausschreitungen bei Demonstrationen gegen Israels Politik wird über Konsequenzen nachgedacht. Politiker fordern Abschiebungen, Härte der Justiz und Regeln für die Moscheefinanzierung. Konkrete Pläne gibt es bislang nicht.

Berlin (epd). Antisemitische Ausschreitungen und Gewalt bei Demonstrationen in Deutschland gegen die israelische Regierung sorgen für eine neue Debatte über ein konsequenteres Vorgehen gegen Judenhass. Aus den Unionsparteien kam am Montag die Forderung nach einer Ausweisung von Migranten, die sich antisemitisch betätigen. Der FDP-Religionspolitiker Benjamin Strasser forderte ein Ende der Finanzierung muslimischer Gemeinden aus dem Ausland. Die Bundesregierung äußerte sich zu den Vorschlägen zurückhaltend.

Aktuelle Planungen zur Rechtsverschärfung gebe es nicht, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Montag in Berlin. Man sehe auch keine Defizite bei der Umsetzung der jetzigen Rechtslage. Am Wochenende war es bei Pro-Palästina-Demonstrationen unter anderen in Berlin, Frankfurt, Freiburg, Mannheim und Stuttgart teilweise zu Ausschreitungen und offenem Judenhass gekommen. Die offen antisemitischen Parolen hatten für Entsetzen gesorgt. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) forderte, mit „voller Härte“ dagegen vorzugehen. Nach Angaben seines Ministeriums unterstützten 600 Bundespolizisten die Einsätze der Länder bei den Demonstrationen am Wochenende.

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Thorsten Frei, sagte der „Rheinischen Post“ (Dienstag): „Wer jüdisches Leben in Deutschland ablehnt oder das Existenzrecht Israels infrage stellt, kann keinen Platz in unserem Land haben.“ Er forderte, über Ausweisungen nachzudenken. Der Aufruf zum Hass gegen Teile der Bevölkerung und die Gefährdung des friedlichen Zusammenlebens durch geistige Brandstifter werde vom Aufenthaltsgesetz als „besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ eingestuft. „Die Länder sind aufgefordert, diese Möglichkeit zur Ausweisung konsequent zu nutzen“, sagte Frei. Ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse kann von den Behörden bei einer Verurteilung zu einer mindestens einjährigen Freiheitsstrafe in bestimmten Deliktsbereichen geltend gemacht werden.

Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, Abschiebungen könnten voraussichtlich nur in wenigen Fällen als Konsequenz infrage kommen. Antisemitismus sei ein breiteres Problem, dem man sich breit entgegenstellen müsse, etwa auch durch Aufklärung und einem Klarmachen der Mehrheit, dass Judenhass nicht geduldet werde.

Der religionspolitische Sprecher der FDP im Bundestag, Strasser, forderte ein stärkeres Engagement gegen muslimischen Antisemitismus. Er begrüßte die Verurteilung der judenfeindlichen Ausschreitungen durch den Zentralrat der Muslime. „Weitere Maßnahmen wie das Ende der Finanzierung muslimischer Gemeinden aus dem Ausland und die Einführung eines flächendeckenden islamischen Religionsunterrichts, in dem auch das Problem des Antisemitismus besprochen wird, müssen folgen“, sagte Strasser, der auch Antisemitismusbeauftragter seiner Fraktion ist.

Mit der kürzlich in Kraft getretenen Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes können antisemitische Motive bei der Strafzumessung inzwischen stärker gewichtet werden. Berlins Innensenator Andreas Geisel sagte am Montag im Sender Radioeins vom RBB: „Ich gehe davon aus, dass der Rechtsstaat jetzt auch Zähne zeigt.“

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, kündigte in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Montag) an, eine nationale Strategie für den Kampf gegen Antisemitismus vorzulegen, die auf Repression und Prävention setze. Es komme darauf an, den Schutz jüdischer Einrichtungen während der angespannten Lage in Nahost in Deutschland entsprechend anzupassen. Mutmaßliche antisemitische Straftäter müssten schnell vor Gericht gestellt werden.