Bundesregierung beschließt Erhöhung der Klimaziele

Bundesregierung beschließt Erhöhung der Klimaziele
Bis 2045 soll Deutschland eine klimaneutrale Wirtschaft haben. Die Bundesregierung hat auf Druck des Verfassungsgerichts ihr Klimagesetz überarbeitet und die Einsparziele erhöht. Umweltministerin Schulze spricht von einer fairen Lastenverteilung.

Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das neue Klimaschutzgesetz beschlossen. Nach der Vorlage von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) werden die Etappenziele zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes erhöht. Die bislang für 2050 angepeilte Klimaneutralität soll 2045 und damit fünf Jahre eher erreicht werden. Umweltverbände bezweifeln, dass die neuen Vorgaben ausreichen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bis 2030 der Treibhausgasausstoß im Vergleich zu 1990 um 65 Prozent statt wie bisher geplant um 55 Prozent sinken soll. Für 2040 wird ein neues Zwischenziel von minus 88 Prozent Treibhausgasen festgesetzt. Damit zieht die Regierung Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Änderungen am Klimaschutzgesetz verlangt hatte.

Umweltministerin Schulze sagte nach dem Kabinettsbeschluss, die Klimaschutzanstrengungen würden fairer zwischen heutigen und künftigen Generationen verteilt. Kritik, das Gesetz lege zwar die Ziele, nicht aber die Wege dahin fest, wies sie zurück. Auch von 2031 bis 2045 seien die Einsparziele für Treibhausgase für jedes Jahr festgelegt. Wie sie dann für die einzelnen Sektoren Energiewirtschaft, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Industrie und Abfallwirtschaft zu bestimmen seien, könne man heute noch nicht festlegen. Das Gesetz sieht vor, dies für die 2030er Jahre im Jahr 2024 zu entscheiden.

Schulze zufolge einigte sich das Kabinett zusätzlich zum Klimaschutzgesetz auf ein Sofortprogramm im Umfang von acht Milliarden Euro, um die Einsparziele in den kommenden Jahren zu erreichen. Die Energiestandards für Neubauten sollen erhöht werden. Außerdem werden die Mieter entlastet, weil die Vermieter die Hälfte der Zusatzkosten durch den CO2-Preis übernehmen müssen, der das Heizen mit Öl und Gas verteuert.

Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) kündigte die zusätzliche Förderung von klimafreundlicher Gebäudesanierung an und begrüßte, dass die Kosten der CO2-Bepreisung künftig je zur Hälfte von Mietern und Vermietern getragen werden.

Umweltverbände begrüßten die Novelle des Klimaschutzgesetzes, kritisierten aber, auch die neuen Vorgaben reichten nicht aus, damit Deutschland seinen Beitrag leistet, um das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimavertrags zu erreichen. Sie erneuerten ihre Forderungen nach insgesamt höheren und für einzelne Sektoren konkreteren Einsparzielen, einem schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien und einem Ausstieg aus der Kohle im Jahr 2030 statt 2038. „Fridays for Future“ Germany twitterte, im Ergebnis zeige das Klimagesetz: „Unsere Regierung möchte die 1,5-Grad-Grenze nicht einhalten“.

Von Verbänden und Gewerkschaften kamen Forderungen nach einer sozialen Ausgestaltung der Klimaschutz-Maßnahmen. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di forderte ein sozial gestaffeltes Energiegeld für Bürger. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider, sagte der „Heilbronner Stimme“ (Mittwoch), Klimaschutz, der soziale Fragen ignoriere, werde keine Mehrheit in der Bevölkerung finden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Teile des deutschen Klimapakets als verfassungswidrig beurteilt, weil es die Hauptlast zur Begrenzung der Erderwärmung der jüngeren Generation aufbürde. Die Richter bemängelten, dass das Klimaschutzgesetz konkrete Regeln zur Verringerung der Treibhausgasemissionen nur bis zum Jahr 2030 und nicht auch für Zeiträume danach getroffen hat.