Sachverständige: Mehr Anstrengungen bei Integrationspolitik nötig

Sachverständige: Mehr Anstrengungen bei Integrationspolitik nötig
Deutschland ist ein Einwanderungsland, wie zahlreiche Daten belegen. Für die Chancengleichheit für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte muss Experten zufolge jedoch noch an etlichen Stellen nachgebessert werden.

Berlin (epd). Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) sieht in seinem neuen Jahresgutachten Nachbesserungsbedarf bei der Integrationspolitik in Deutschland. Obwohl viele Menschen unabhängig von ihrer Herkunft an der Weiterentwicklung der deutschen Gesellschaft mitwirkten, „gibt es bei der Ausübung von Teilhaberechten und -möglichkeiten unter anderem in Politik, Kultur und auf dem Arbeitsmarkt noch Anpassungsbedarf“, sagte die SVR-Vorsitzende Petra Bendel bei der Vorstellung des Gutachtens am Dienstag in Berlin. Es seien mehr Anstrengungen nötig, damit aus Herkunftsunterschieden keine sozialen und wirtschaftspolitischen Ungleichheiten würden. Inzwischen hat den Angaben zufolge gut jeder vierte Einwohner Deutschlands (26 Prozent) einen Migrationshintergrund.

Verbesserungsbedarf sieht das Jahresgutachten etwa mit Blick auf die kommende Bundestagswahl im Bereich politische Partizipation. Der Wahlakt setzt die deutsche Staatsangehörigkeit und auf der kommunalen Ebene die EU-Bürgerschaft voraus. „Inwieweit Zugewanderte am politischen Prozess teilhaben können, hängt also entscheidend davon ab, ob sie sich einbürgern lassen können und wollen“, erklärte der SVR. Im Vergleich zu anderen Einwanderungsländern gingen in Deutschland allerdings nur wenige Ausländerinnen und Ausländer diesen Schritt. 2019 seien es nur 2,5 Prozent derjenigen gewesen, die die Voraussetzungen dafür erfüllten.

Die rechtlich gegebenen Einbürgerungsmöglichkeiten müssten in der Praxis deshalb mehr genutzt werden. Zudem sollte es für Zugewanderte möglich sein, bereits nach vier Jahren, eingebürgert zu werden und die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, forderte der SVR.

Parteien müssten stärker auf Menschen mit Zuwanderungsgeschichte eingehen und sie besser in Prozesse einbinden, etwa durch eine Kandidatur bei Wahlen. Ob Nicht-EU-Bürger ein kommunales Wahlrecht erhalten könnten, sollte überdies verfassungsrechtlich geprüft werden, forderte der SVR weiter.

Nötig sei für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte auch ein besserer Zugang zum Arbeitsmarkt, betonte der SVR. „Während in der Privatwirtschaft 26,2 Prozent der Beschäftigten einen Migrationshintergrund haben, sind es im öffentlichen Dienst lediglich 10 Prozent der Beamten und Beschäftigten“, sagte Bendel. Der öffentliche Dienst hinke der Realität weit hinterher. Der SVR sprach sich insbesondere für wirksame Werbekampagnen zur Erhöhung der Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst aus.

Auch im Kulturbereich ist laut dem Sachverständigenrat noch „viel Luft nach oben“ bei der Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Staatlich finanzierte Kultur- und Bildungseinrichtungen sollten weiter geöffnet bleiben und zusätzliche Angebote finanziell mehr unterstützt werden. So könne der Zugang herkunftsunabhängig gestaltet werden, heißt es in dem Gutachten.

Der SVR sprach sich zudem für eine Ausweitung der Forschung zum Thema Rassismus aus. Zudem sollte der Staat „als Vorbild agieren und etwa durch Fortbildungen innerhalb seiner Institutionen stärker für Rassismus und Diskriminierung sensibilisieren“, hieß es.