"Brot für die Welt": Lieferkettengesetz muss für mehr Firmen gelten

"Brot für die Welt": Lieferkettengesetz muss für mehr Firmen gelten
28.03.2021
epd
epd-Gespräch: Mey Dudin und Natalia Matter

Berlin (epd). Ein deutsches Lieferkettengesetz muss nach Ansicht der neuen "Brot für die Welt"-Präsidentin Dagmar Pruin für mehr Firmen gelten als bislang geplant. "Auch kleinere Unternehmen, vor allem in Risikobranchen, können zu Menschenrechtsverletzungen beitragen", sagte die Pfarrerin dem Evangelischen Pressedienst (epd). Wenn es dabei bleibe, dass es nur für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten ab 2023 gelte und für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten ab 2024, dann greife es zu kurz. Zu Risikobranchen werden beispielsweise die Lebensmittel- und Textilindustrie gezählt, wo Kinderarbeit und Armutslöhne besonders häufig vorkommen.

Pruin sagte mit Blick auf die anstehenden Bundestagsberatungen: "Noch sind wir im Gesetzgebungsprozess und noch sind Änderungen möglich." Anders als im Entwurf vorgesehen, müssten zugleich nicht nur die unmittelbaren, sondern auch die mittelbaren Zulieferer in den Blick genommen werden. "Gerade am Anfang der Lieferkette kommt es zu Kinderarbeit und Menschenrechtsverstößen." Laut dem aktuellen Entwurf müssten Unternehmen im Hinblick auf Risiken in ihren Lieferketten zudem erst aktiv werden, wenn es Anlässe dafür gebe. "Das ist eine seltsame Regelung, wenn es um Menschenrechte geht."

"Brot für die Welt" will künftig die Partnerinnen und Partner vor Ort stärken, Menschenrechtsverletzungen am Anfang der Lieferketten aufzudecken. Dafür sollten laut Pruin Informationen ausgetauscht werden, die für beide Seiten wichtig und nützlich sind.

Der vom Bundeskabinett auf den parlamentarischen Weg gebrachte Entwurf für ein Lieferkettengesetz sieht die Verpflichtung für Unternehmen vor, bei ihren internationalen Partnern auf die Einhaltung von Menschenrechten und auf Umweltschutzkriterien zu achten. Tun sie das nicht, drohen hohe Zwangs- und Bußgelder.