BUND klagt gegen Erweiterung des Tagebaus Hambach

BUND klagt gegen Erweiterung des Tagebaus Hambach

Köln, Düsseldorf (epd). Der NRW-Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zieht gegen die geplante Erweiterung des Braunkohletagebaus Hambach vor Gericht. Die Umweltschützer haben am Freitag Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen die Zulassung des neuen Hauptbetriebsplans zur Fortführung des Tagebaus von 2021 bis 2024 eingereicht, wie der Landesverband in Düsseldorf mitteilte. Aus Sicht der Umweltschutzorganisation ist es umstritten, ob die Erweiterung im Einklang mit dem Entwurf der neuen Leitentscheidung zu einem Biotopverbund der Landesregierung steht.

Im Dezember 2020 hatte die Bezirksregierung Arnsberg auf Antrag des Energiekonzerns RWE einen neuen Hauptbetriebsplan für den Braunkohletagebau Hambach im Rheinischen Revier zugelassen. Dieser sieht den Angaben zufolge einen Tagebaufortschritt in Richtung Südosten auf weiteren 263 Hektar Fläche vor.

Es werde zwar die im Bereich des Hambacher Forstes gegebene Rodungsgrenze nicht verändert, allerdings seien Rodungsmaßnahmen im Osten des Waldgebiets vorgesehen, erklärte die Umweltschutzorganisation. Der dortige Wald ist etwa vier Hektar groß und unter anderem Lebensraum für geschützte Fledermäuse. Das zur Zerstörung vorgesehene Offenland zwischen den Restwäldern ist nach Angaben des BUND zudem ein Lebensraum von mehr als 50 Vogelarten. Nach einem vom BUND beauftragten Gutachten kommt dem Gebiet eine "überragende Bedeutung" für Arten wie etwa Feldlerche, Grauammer oder Rebhuhn zu.