Bundesgerichtshof urteilt im März über Waffenexporte nach Mexiko

Bundesgerichtshof urteilt im März über Waffenexporte nach Mexiko

Karlsruhe (epd). In dem Strafverfahren gegen die Rüstungsfirma Heckler&Koch sowie gegen zwei frühere Angestellte wegen illegaler Waffenexporte nach Mexiko ist das vom Bundesgerichtshof (BGH) erwartete Urteil vertagt worden. Wie das Karlsruher Gericht am Donnerstag mitteilte, wurde ein Verkündungstermin für den 11. März um 14.30 Uhr festgesetzt. (AZ: 3 StR 474/19)

Das Landgericht Stuttgart hatte am 21. Februar 2019 die Rüstungsfirma zu einer Geldstrafe in Höhe von 3,7 Millionen Euro verurteilt. Das Unternehmen soll von 2005 bis 2007 illegal Sturmgewehre in Unruhegebiete von Mexiko geliefert haben. Hierfür seien Erklärungen über den Endverbleib der Waffen manipuliert worden, um die nötige behördliche Genehmigung für den Waffenexport zu erhalten.

Der frühere Vertriebsleiter von Heckler&Koch, Ingo S., wurde in diesem Zusammenhang zu einer 22-monatigen Bewährungsstrafe sowie einer Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro verurteilt. Die Sachbearbeiterin Marianne B. erhielt eine 17-monatige Bewährungsstrafe sowie die Auflage, 250 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Die Angeklagten und die Firma Heckler&Koch wollten die Verurteilungen mit ihrer Revision beim BGH aufheben lassen. Die Staatsanwaltschaft verlangt dagegen härtere Strafen.