Opferbeauftragter fordert mehr Sensibilität gegenüber Terroropfern

Opferbeauftragter fordert mehr Sensibilität gegenüber Terroropfern
18.01.2021
epd
epd-Gespräch: Christine Xuân Müller

Berlin/Halle (epd). Auch nach dem Gerichtsurteil gegen den Synagogenattentäter von Halle benötigen Hinterbliebene und Betroffene nach Experten-Meinung Unterstützung. Dabei sollten Verwaltungen und Behörden sensibler mit den Terroropfern umgehen, forderte der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke, im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Die Behörden haben oft Entscheidungsspielräume", betonte Franke.

Wie beim Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz 2016 sei auch jetzt wieder zu erleben, "dass Verwaltungsverfahren lange dauern oder Betroffenenanliegen zwischen Ämtern und Versicherungen hin- und hergeschoben werden, etwa wenn es um einen Rollstuhl oder eine andere Unterstützung geht", kritisierte Franke. Er wünsche sich mehr Aufmerksamkeit und höhere Priorität für die Betroffenen. "Terroropfer werden stellvertretend für unsere ganze Gesellschaft getroffen. Ihre Unterstützung muss im Mittelpunkt stehen", betonte der Bundesopferbeauftragte.

Franke reagierte damit auch auf den Fall einer polnischen Studentin, die am 9. Oktober 2019 zum Zeitpunkt des Anschlags in der Synagoge von Halle saß und vom Erlebten immer noch traumatisiert ist. Der jungen Frau wurde Medienberichten zufolge von Behörden in Brandenburg das BAföG gestrichen, weil sie nicht mehr arbeiten kann. "Es ist klar, dass man ihr, die so unfassbar Schreckliches erlebt hat und mit dem Tod bedroht war, Zeit geben muss, das Geschehene zu verarbeiten", betonte Franke. Das erfordere Geduld. In dieser Zeit dürfe die junge Frau die staatliche Unterstützung nicht verlieren. "Wir haben zu der Studentin Kontakt aufgenommen und ihr Unterstützung angeboten", erklärte Franke. In ihrem Fall scheine nun "eine Lösung auf gutem Weg zu sein".

Der Bundesopferbeauftragte sprach sich zudem dafür aus, dass bei Gerichtsprozessen vor allem die Perspektive der Opfer in den Mittelpunkt gerückt werden müsse. Das sei im Prozess um den Anschlag von Halle beispielhaft gelungen. "Die Vorsitzende Richterin hat die Opfer in den Mittelpunkt gerückt, mit viel Empathie und sensiblen Nachfragen. Deshalb war dieser Prozess exemplarisch dafür, wie ein Terrorakt vor Gericht aufgearbeitet werden muss", sagte Franke. Das Verfahren sei sehr wichtig für die Betroffenen gewesen, um das Geschehene verarbeiten zu können. Die Perspektive der Opfer in den Mittelpunkt zu stellen, sei ein grundlegender Wandel im Vergleich zu früheren Verfahren, etwa dem NSU-Prozess, gewesen. "Diese Entwicklung begrüße ich ausdrücklich", betonte der Opferbeauftragte der Bundesregierung.

Ebenfalls begrüßte er, dass es neuerdings auch möglich ist, materielle Schäden zu ersetzen. Wenn Geschäfte zu Tatorten werden, wie etwa der Kiez-Döner in Halle und die Shisha-Bars in Hanau, "dann bedroht das auch die wirtschaftliche Existenz der Betreiber", sagte Franke. Nun könnten für solche Fälle rückwirkend Pauschalen gezahlt werden.