Bundesverfassungsgericht bestätigt Demonstrationsverbot in Dresden
Karlsruhe, Dresden (epd). Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der "Querdenken"-Demonstration in Dresden bestätigt. Der Eilantrag gegen das zuvor bereits vom sächsischen Oberverwaltungsgericht bestätigte Verbot sei am frühen Samstagnachmittag abgelehnt worden, sagte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Samstag in Karlsruhe. Die Stadt Dresden hatte die für Samstag geplante Protestversammlung gegen die Corona-Schutzmaßnahmen verboten und ist damit nun auf allen gerichtlichen Ebenen bestätigt worden. Weitere Rechtsmittel gegen das Demonstrationsverbot gibt es nicht.