Dresden/Bautzen (epd). Die Demonstration der Initiative "Querdenken 351" am Samstag in Dresden gegen die Corona-Schutzmaßnahmen bleibt verboten. Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) wies eine Beschwerde gegen die Bestätigung des Verbots der Stadt durch das Verwaltungsgericht Dresden in der Nacht zu Samstag zurück, wie das Oberverwaltungsgericht am Samstag in Bautzen mitteilte. Der OVG-Beschluss in dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren ist unanfechtbar. (AZ: 6 L 938/20)
Der Veranstalter hatte laut Gericht am 5. November eine stationäre Versammlung zum Thema "Frieden, Freiheit und Demokratie in Zeiten von Corona sowie gegen die Unverhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen (insbesondere die Maskenpflicht)" in Dresden angemeldet. Dazu seien für den 12. Dezember rund 4.000 Teilnehmer angekündigt worden. Die Landeshauptstadt Dresden hatte die Demonstration dann am vergangenen Dienstag mit Verweis auf den Infektionsschutz untersagt, das Verwaltungsgericht bestätigte das Verbot am Freitag.
Das Verbot stimme mit dem sächsischen Versammlungsgesetz, dem Infektionsschutzgesetz und dem Grundgesetz überein, urteilte das OVG. Das durch das Grundgesetz geschützte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit stehe hier über dem ebenfalls geschützten Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Die von der Stadt Dresden vorgelegte Gefahrenprognose sei nicht zu beanstanden, betonten die Richter.