Sachsen geht in den harten Lockdown

Sachsen geht in den harten Lockdown

Dresden/Aue (epd). In Sachsen gelten ab Montag strikte Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie. Der harte Lockdown sehe sowohl die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten als auch zahlreicher Läden vor, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Freitag nach einer Kabinettssondersitzung in Dresden. Zudem tritt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr in Kraft, wenn an fünf Tagen hintereinander die Inzidenzzahlen die 200er Marke übersteigen. Die Maßnahmen sind bis zum 10. Januar vorgesehen.

Demnach sind laut Köpping Treffen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Eine Ausnahme gilt über Weihnachten zwischen dem 23. und 27. Dezember, dann seien maximal zehn Personen zugelassen, hieß es. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Es gelten zudem Ausgangsbeschränkungen, erlaubt sei das Entfernen vom Wohnort nur in einem im Umkreis von 15 Kilometern, hieß es. Pflegeheimbewohner dürfen nur von auf Covid-19 negativ getesteten Personen besucht werden.

Zudem bestünden ein Alkoholverbot und ein Ausschankverbot in der Öffentlichkeit, hieß es weiter. Überall dort, wo sich Menschen im öffentlichen Raum begegnen, gilt eine Maskenpflicht. "Die Lage in Sachsen ist nach wie vor sehr ernst", sagte Köpping. Sie appellierte, die Maßnahmen konsequent zu befolgen.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) verteidigte den harten Lockdown im Freistaat als alternativlos. "Die Zeit der Appelle ist jetzt vorbei", sagte er nach den Besuch einer Klinik im erzgebirgischen Aue. Es brauche jetzt "klare, autoritäre Maßnahmen des Staates". Diese würden auch kontrolliert. Nur so könne die medizinische Versorgung auch weiterhin gewährleistet werden.

Für die Kirchen gelten bisherige Beschränkungen wie Mindestabstände und Maskenpflicht. Weitere Verschärfungen gebe es aber nicht, sagte Köpping. Die Ministerin verwies allerdings ausdrücklich auf Alternativen wie Onlineangebote sowie auf geltende strenge Hygieneauflagen. Gesungen werden dürfe in den Gottesdiensten, allerdings nur unter strengen Auflagen.