Corona-Vorlage: Länder wollen keine religiösen Großveranstaltungen

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Wie sollen und dürfen Gottesdienste in Corona-Zeiten im Dezember aussehen - Großveranstaltungen sollen vermieden werden, schlagen die Bundesländer vor.
Corona-Vorlage: Länder wollen keine religiösen Großveranstaltungen
Die Bundesländer sehen große Gottesdienste zu Weihnachten wegen der Corona-Pandemie offenbar kritisch. In einer Beschlussvorlage für das Bund-Länder-Treffen am Mittwoch heißt es, man wolle das Gespräch mit den Religionsgemeinschaften suchen, um möglichst Vereinbarungen für Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte "mit dem Ziel einer Kontaktreduzierung zu treffen". "Religiöse Zusammenkünfte mit Großveranstaltungscharakter gilt es dabei zu vermeiden", heißt es darin weiter.

Die Kirchen bereiten sich schon seit längerem auf Weihnachten unter Ausnahmebedingungen vor. Viele Gemeinden planen Gottesdienste oder Andachten an frischer Luft. Andere haben mehr Veranstaltungen als sonst vorgesehen, um das jeweilige Besucheraufkommen zu reduzieren.

Die Kirchen hätten "selbst ein großes Interesse daran, dass bei den Gottesdiensten niemand gefährdet wird", sagte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, am Montag am Rande der Synode der bayerischen Landeskirche. "Das ist nichts, was man uns von außen sagen muss", sagte der bayerische Landesbischof. Gleichzeitig betonte er, Gottesdienste hätten "gerade an Weihnachten eine hohe Priorität".

Die Vorlage der Länder, die dem epd vorliegt, soll Grundlage für die Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder sein. Sie kommen am Mittwoch per Videokonferenz zusammen, um darüber zu beraten, ob und inwieweit die zunächst bis Ende November geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verlängert werden.

Die Vorlage stellt fest, dass das Ziel einer Trendumkehr bei den Infektionszahlen noch nicht erreicht ist. Es wird daher vorgeschlagen, die derzeit geltenden Maßnahmen bis zum 20. Dezember zu verlängern. Auch darüber hinaus soll es Einschränkungen geben, wenn die Zahl der Infektionen nicht den Stand erreicht hat, bei dem die Gesundheitsämter die Kontaktnachverfolgung gewährleisten können.

Über die Weihnachtstage soll es aber Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen geben. Zwei Zeiträume stehen dafür in der Vorlage: vom 21. Dezember bis 27. Dezember oder bis zum 3. Januar. Dann sollen Zusammenkünfte von fünf oder zehn Personen unabhängig von der Zahl der Haushalte, aus denen sie kommen, erlaubt werden. Die Details müssen noch verhandelt werden. Um die Gefahr von Infektionen durch die Lockerungen an Weihnachten zu begrenzen, empfiehlt die Vorlage eine Selbstquarantäne vor und nach den Feiertagen.