Vier Länder für Abmilderung von Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger

Vier Länder für Abmilderung von Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger
Vier Bundesländer schlagen Reformen der Grundsicherung vor. In einem Eckpunktepapier sprechen sie sich für mildere Strafen aus. Eine Abschaffung der Sanktionen ist jedoch nicht vorgesehen.

Düsseldorf (epd). Vier Bundesländer machen sich für eine Reform von Hartz IV stark. Ziel sei es, die "Leistung und Lebensleistung" der Arbeitsuchenden stärker als bisher zu berücksichtigen, heißt es in dem Forderungskatalog an die Bundesregierung, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Die Strafen für Hartz IV-Empfänger, die sich nicht an die Vorgaben der Jobcenter halten, sollen demnach abgemildert, aber nicht komplett gestrichen werden. Das Eckpunktepapier ist eine Erklärung der Arbeitsminister aus Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern.

Die vier Länder erklärten, dass sich das Prinzip "Fordern und Fördern" bewährt habe, sie schlagen allerdings mehr "positive Anreize" vor, um die Akzeptanz von Hartz IV in der Bevölkerung zu verbessern. So werden höhere Einkommens-Freibeträge für Erwerbsaufstocker vorgeschlagen, als Motivation, mehr zu arbeiten, oder ein höherer Vermögens-Grundfreibetrag.

"Anerkennung der Lebensleistung bedeutet für mich auch, dass die Menschen nicht jeden selbst verdienten Groschen, den sie über die Jahre abgezwackt haben, aufbrauchen müssen, bevor sie Anspruch auf staatliche Hilfe bekommen", sagte NRW-Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU). Das sei nicht gerecht und motiviere auch nicht, privat für den Ruhestand oder schlechte Zeiten vorzusorgen.

In der Bevölkerung seien Ängste vor einem "schnellen Abrutschen" in die Grundsicherung und die Angst vor dem Zugriff auf das selbst erarbeitete Vermögen sehr verbreitet, sagte Laumann weiter. Das trage zum schlechten Image der Grundsicherung bei. Auch Eigentümer von Immobilien, die ihre Arbeit verlieren, sollen besser als bisher davor geschützt werden, ihr Eigentum verkaufen zu müssen, um von diesem Geld ihren den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Bei den Sanktionen verweisen die Minister darauf, dass das Bundesverfassungsgericht bereits 2019 erklärt habe, dass die gegenwärtige gesetzliche Regelung teilweise mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Die vier Länderminister setzen sich für eine "verfassungssichere Lösung" ein und fordern unter anderem, dass Leistungen des Hartz IV-Regelsatzes "künftig nicht um mehr als 30 Prozent gemindert" werden. Außerdem soll eine Härtefallprüfung vorgesehen werden.

Grundsätzlich müsse es aber auch weiterhin Sanktionsregelungen geben, hieß es. Die Arbeitsminister sprechen sich für zusätzliche und härte Strafen aus, wenn Menschen ihre Mitwirkungspflichten beharrlich verweigern. Dies könne bis zum vollständigen Wegfall von Leistungen gehen. Dem Papier zufolge handelt es sich bei den beharrlichen Verweigerern aber nur um einen sehr kleinen Personenkreis.