Theologe Kock sieht Menschenwürde durch Sterbehilfe-Urteil gefährdet

Portraitbild des ehemaligen Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Manfred Kock.
epd-bild/Joern Neumann
Der ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Manfred Kock
Theologe Kock sieht Menschenwürde durch Sterbehilfe-Urteil gefährdet
Der ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Manfred Kock, hält die Zulässigkeit des assistierten Suizids für ethisch nicht vertretbar.

Er befürchte, dass es am Ende um die Wirtschaftlichkeit und die Brauchbarkeit von Menschen gehe, sagte der frühere rheinische Präses am Freitagabend auf einem Podium in Köln. Er selbst betrachtet sein Leben als von Gott geschenkt. "Das gibt man nicht einfach zurück", betonte der Theologe.

Kock stellte den Freiheitsgedanken derjenigen in Frage, die es begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht das Verbot organisierter Hilfe beim Suizid aufgehoben hat. "Diese Frage kostet was", sagte er. Es sei nun an der Politik, "das Abstruse dieses Freiheitsbegriffs" in Gesetze zu fassen.

Anne Schneider, Ehefrau des ehemaligen EKD-Ratsvorsitzenden Nikolaus Schneider, bezeichnete dagegen den assistierten Suizid in einer ausweglosen Lage als eine Option. Die Theologin appellierte an die Kirche, sich konstruktiv an der Diskussion über die freie Wahl des Todeszeitpunktes zu beteiligen. So gebe es in der Kirche Überlegungen, begleitetes Sterbefasten gutzuheißen. Es gehe nicht darum, ältere Menschen "loszuwerden, die nicht mehr produktiv sind", erklärte Schneider, die nach ihrer Brustkrebserkrankung die Meinung vertritt, assistierter Suizid sollte erlaubt sein.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar entschieden, dass das 2015 verabschiedete Verbot organisierter Hilfe beim Suizid nicht mit dem Recht auf Selbstbestimmung vereinbar ist. Sterbehilfevereine, die der Gesetzgeber damit bekämpfen wollte, können damit wieder tätig sein. Über eine mögliche neue gesetzliche Regelung wird bereits diskutiert. Konkrete Gesetzesvorschläge aus dem Bundestag liegen aber noch nicht vor.