Polizei-Fahrradaffäre: Drei Verfahren gegen 120 Beschuldigte

Polizei-Fahrradaffäre: Drei Verfahren gegen 120 Beschuldigte

Leipzig/Dresden (epd). In der Affäre um den Weiterverkauf gestohlener Fahrräder durch die Leipziger Polizei ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden aktuell in drei Verfahren gegen insgesamt 120 Beschuldigte. Bei 76 von ihnen handelt es sich um noch aktive oder ehemalige Polizisten, wie die Behörde am Donnerstag in Dresden auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mitteilte. Zuvor hatte der MDR über die Zahlen berichtet. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen Mitte Juni an sich gezogen.

Das Hauptverfahren richtet sich demnach gegen insgesamt vier Beschuldigte, darunter die frühere Verwalterin der Asservatenkammer für gestohlene Fahrräder der Leipziger Polizei. Ebenfalls beschuldigt werden ein weiterer Polizist und zwei Verantwortliche eines Kleingartenvereins, die beim Weiterverkauf geholfen haben sollen. Die Vorwürfe lauten unter anderen auf Unterschlagung oder Diebstahl, Verwahrungsbruch, Urkundenfälschung, Betrug und Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit.

Ein weiteres Verfahren richtet sich gegen die Abnehmer und Käufer der Fahrräder. Von den ursprünglich 135 Verdächtigen werde noch gegen 110 ermittelt, darunter 68, die zum Tatzeitpunkt zwischen 2014 und 2019 sächsische Polizisten waren. Die Vorwürfe lauten etwa auf Mittäterschaft, Anstiftung oder Beihilfe zu Diebstahl oder Unterschlagung, Hehlerei und Vorteilsgewährung oder Bestechung.

Im dritten Verfahren wird gegen sechs Polizisten wegen Strafvereitelung im Amt ermittelt. Gegenstand sei die Frage, inwieweit sie von den Vorwürfen Kenntnis hatten und "ob sich daraus eine Pflicht zu Handlungen ergab", hieß es.