UN-Hochkommissarin lehnt Todesstrafe für Vergewaltigung ab

UN-Hochkommissarin lehnt Todesstrafe für Vergewaltigung ab

Genf (epd). Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, hat die Todesstrafe für Vergewaltiger abgelehnt. Hinrichtungen und grausame körperliche Verstümmelungen eigneten sich nicht als Abschreckung für potenzielle Täter, erklärte die UN-Hochkommissarin am Donnerstag in Genf. Bachelet reagierte damit auf die Einführung der Todesstrafe bei Vergewaltigung in Bangladesch vor wenigen Tagen. Aber auch in anderen Ländern häufen sich Berichte über sexuelle Gewalt und Rufe nach drastischen Strafen.

Im nigerianischen Bundesstaat Kaduna droht Männern bei der Vergewaltigung von Kindern seit September die Kastration. Täterinnen müssen ebenfalls chirurgische Eingriffe in ihre Geschlechtsorgane erdulden. Laut dem Hochkommissariat werden auch in Ländern wie Pakistan Rufe nach der Todesstrafe bei Sexualverbrechen laut.

Bachelet unterstrich, dass Vergewaltigung ein monströses Verbrechen sei, und die Täter unbedingt zur Rechenschaft gezogen werden müssten. Die Opfer müssten zugleich einen schnellen und sicheren Zugang zu Strafverfolgungsbehörden bekommen. Sie dürften nicht stigmatisiert und diskriminiert werden, sondern müssten Entschädigungen und andere Hilfen erhalten. Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte lehnt die Todesstrafe grundsätzlich ab.