Azubi-Fall: Antidiskriminierungsstelle sieht Recht auf Entschädigung

Azubi-Fall: Antidiskriminierungsstelle sieht Recht auf Entschädigung

Berlin/Cottbus (epd). Das islamkritische Ablehnungsschreiben eines brandenburgischen Betriebs auf eine Azubi-Bewerbung verstößt nach Einschätzung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gegen geltendes Recht. "Der Inhalt des Absageschreibens ist ein deutliches Indiz für eine Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit und damit für einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz", sagte der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle, Bernhard Franke, dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch in Berlin.

Das Schreiben wurde vor einigen Tagen auf Twitter verbreitet. Dort heißt es unter anderem, auf zwei Ausbildungsplätze im Tief- und Straßenbau hätten sich sieben Interessenten beworben. In dem Bewerbungsverfahren seien besser geeignete Bewerber berücksichtigt worden. Die Mitarbeit eines praktizierenden Muslims sei zudem unerwünscht. Der Islam sei nicht mit der Verfassung der Bundesrepublik in Einklang zu bringen.

Das Gesetz schütze auch bei der Bewerbung auf Ausbildungsplätze, sagte Franke: "Nach unserer Einschätzung hätte der betroffene Bewerber gute Chancen, vor Gericht einen Anspruch auf Entschädigung durchzusetzen." Der Geschäftsführer des Betriebs, Frank Pilzecker, sagte dem epd am Mittwoch in Kolkwitz bei Cottbus, er stehe weiter zu dem Ablehnungsschreiben an einen tschetschenischen Bewerber vom März und sehe einer möglichen Klage mit Freude entgegen.