Polizei zieht Waffenschein von "Die Rechte"-Parteimitglied ein

Polizei zieht Waffenschein von "Die Rechte"-Parteimitglied ein

Dortmund (epd). Die Dortmunder Polizei hat dem Rechtsextremisten Bernd Schreyner den Kleinen Waffenschein entzogen. Schreyner, der bei den Dortmunder Kommunalwahlen 2018 und 2020 für die vom Verfassungsschutz beobachtete Kleinstpartei "Die Rechte", angetreten war, habe nach dem Erhalt des sogenannten Widerrufbescheids vom 20. August die Klagefrist verstreichen lassen und das Dokument zurückgegeben, teilte die Polizei am Montag mit. In einer Anhörung habe der ehemalige Oberbürgermeister-Kandidat keine triftigen Gründe für den Besitz des Kleinen Waffenscheins vorlegen können.

Die Dortmunder Polizei überprüft nach eigenen Angaben systematisch Personen, die sich gegen die Verfassung stellen, unter den Vorgaben des Waffenrechts. Im Fall Schreyners stehe die Überprüfung im Zusammenhang mit seinem Wechsel zur Partei "Die Rechte", erläuterte die Polizei. Sie beruft sich dabei auch auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni 2019 zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit von Funktions- und Mandatsträgern in Parteien auf kommunalpolitischer Ebene. Überprüfungen durch die Dortmunder Abteilung für Waffenrecht und der Sonderkommission "Rechts" des Staatsschutzes ließen eindeutig Gründe dafür erkennen, "dass der Mann als Anhänger dieser Partei mit antisemitischen, fremdenfeindlichen und insgesamt gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichteten Positionen nicht mehr die vom Gesetzgeber geschaffenen Voraussetzungen für den Besitz des Kleinen Waffenscheins erfüllt", hieß es.

Ein Kleiner Waffenschein berechtigt zum Führen einer Gas-, Schreckschuss- oder Signalwaffe. Antragsteller müssen volljährig sein und werden von der Polizei durch Auskünfte unter anderem aus dem Bundeszentralregister und dem Staatsanwaltschaftlichen Verzeichnis auf ihre Zuverlässigkeit und Eignung zum Führen einer Waffe geprüft.