Rechtsanwalt Hannig verweigert Aussage zu E.s Geständnis

Rechtsanwalt Hannig verweigert Aussage zu E.s Geständnis

Frankfurt a.M. (epd). Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der frühere Strafverteidiger des Hauptangeklagten Stephan E., Frank Hannig, die Aussage bezüglich des zweiten Geständnisses von E. verweigert. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte den Dresdner Rechtsanwalt für Dienstag als Zeugen geladen, unter anderem um Widersprüche zwischen den verschiedenen Geständnissen von E. aufzuklären. Im Raum steht der Verdacht, dass Hannig E. geraten hat, wahrheitswidrig seinen Mitangeklagten Markus H. zu belasten.

Hannigs Zeugenbeistand, der Wiesbadener Anwalt Alfred Dierlamm, berief sich auf das umfassende Aussageverweigerungsrecht eines Zeugen, wenn dessen Aussagen den Anfangsverdacht einer Straftat begründen könnten. Er einigte sich schließlich mit dem Gericht, dass Hannig ausschließlich darüber aussagen werde, wie dessen Kontakt zu E. zustande kam. Ein Bediensteter der Justizvollzugsanstalt Kassel habe ihn angerufen und ihm gesagt, dass E. dringend einen Anwalt brauche, berichtete Hannig. Daraufhin habe er Kontakt zu E. aufgenommen, und nach einem Treffen habe er das Verteidigermandat übernommen. Nach den wenigen Sätzen verließ der Dresdner Anwalt den Gerichtsaal mit einem trockenen "Wiedersehen".

Das Gericht hatte Hannig zu Beginn des siebten Verhandlungstages am 28. Juli als Strafverteidiger von E. entlassen, weil das Vertrauensverhältnis zwischen dem Angeklagten und ihm "gestört" und "zerrüttet" sei. Am folgenden Verhandlungstag am 5. August widerrief Stephan E. mit einem dritten Geständnis seine zweite Version vom 8. Januar. Damals hatte er behauptet, der Mitangeklagte Markus H. habe die Tatwaffe getragen, aus der sich der tödliche Schuss gelöst habe. Im August kehrte er zur Version seines ersten Geständnisses vom 25. Juni 2019 zurück, dass er, E., den Schuss abgegeben habe, H. aber dabei gewesen sei. Der Ablauf seines zweiten Geständnisses sei die Idee seines Rechtsanwalts Hannig gewesen, erläuterte er. Hannig habe mit dieser Beschuldigung von H. dessen Schweigen im Prozess brechen wollen.

In der Verhandlung am 7. September bestätigte auch E.s Strafverteidiger Mustafa Kaplan, damals Kollege von Hannig, dass dieser am 3. Juli ihm mitgeteilt habe, dass die Tatversion vom Jahresanfang seine Erfindung sei. Auch der Rechtsanwalt Bernd Pfläging, zeitweilig Anwalt von E., bestätigte in der Verhandlung am 10. September diese Erklärung. E. habe ihm im Februar mitgeteilt, dass die Darstellung, H. habe auf Lübcke geschossen, eine Erfindung Hannigs gewesen sei. Ziel sei gewesen, eine Aussage von H. gegen E.s Aussage zu provozieren. Pfläging hatte sein Mandat im März niedergelegt.