Bundesregierung schließt Anerkennung deutscher Zwangsarbeiter ab

Bundesregierung schließt Anerkennung deutscher Zwangsarbeiter ab

Berlin (epd). Die Bundesregierung hat die Anerkennung ehemaliger deutscher Zwangsarbeiter wegen einst erlittenen Unrechts abgeschlossen. Der zuständige Sachverständigenbeirat händigte am Montag symbolisch die letzten beiden Anerkennungsbescheide an ein betroffenes Ehepaar aus, wie das Bundesinnenministerium in Berlin mitteilte. Insgesamt seien rund 46.000 Anträge beschieden worden, in etwa 83 Prozent der Fälle positiv. Dafür seien mehr als 108 Millionen Euro aufgewandt worden. Nach einem im November 2015 vom Bundestag verabschiedeten Gesetz konnten die Opfer einen symbolischen Anerkennungsbetrag von 2.500 Euro erhalten.

Die Richtlinie sah Zahlungen an Zivilpersonen vor, die wegen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 1. April 1956 für eine ausländische Macht Zwangsarbeit leisten mussten. Die Anträge konnten bis zum 31. Dezember 2017 gestellt werden und wurden vom Bundesverwaltungsamt bearbeitet.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU), sagte, das Zwangsarbeiterschicksal von Deutschen sei ein besonderes Opfer gewesen, das über die allgemein erlittenen Folgen des Krieges deutlich hinausgehe. "Die ehemaligen deutschen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter haben einen Anspruch darauf, dass wir die Erinnerung an ihr furchtbares Leid wachhalten", erklärte er.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Bernd Fabritius, würdigte die Anerkennungszahlung als "eine historische Leistung". Sie könne die menschenunwürdige Behandlung nicht vergelten, erkenne aber das erlittene Unrecht an, sagte er.

epd mih