Bund und Länder sichern Löhne in den Behindertenwerkstätten

Bund und Länder sichern Löhne in den Behindertenwerkstätten
Bund und Länder haben sich auf eine Ausfall-Finanzierung der Werkstattlöhne von Menschen mit Behinderung während der Corona-Krise geeinigt.

Weil die Werkstätten bundesweit geschlossen wurden und somit Einnahmen weggefallen sind, soll dies durch eine befristete Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabenverordnung zum Teil aufgefangen werden, teilte das bayerische Sozialministerium am Samstag mit. Das heißt, dass die Inklusionsämter der Länder weniger Geld an den Ausgleichsfonds des Bundes abführen müssen – dadurch bleiben den Ländern 70 Millionen Euro extra, um die Verdienstausfälle der Werkstattmitarbeiter in gewissem Umfang zu kompensieren.

Sozialministerin Carolina Trautner (CSU) sagte, die Werkstätten leisteten unverzichtbare Arbeit und seien für viele Unternehmen "wichtige und verlässliche Partner". Man wolle mit dieser Einigung die Werkstattlöhne stützen und sicherstellen: "Menschen mit Behinderung dürfen nicht die Leidtragenden der Krise sein!" Im Gegensatz zu Arbeitnehmern auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt könnten Werkstattbeschäftigte kein Kurzarbeitergeld beziehen. Wegen der Corona-Pandemie wurden für Werkstätten Betretungsverbote und teilweise Beschäftigungsverbote für Menschen mit Behinderungen ausgesprochen. In Bayern wurde die generelle Werkstätten-Schließung am 13. Juni wieder aufgehoben.