Kirchen: Regionaler Lockdown gilt nicht für Gottesdienste

Kirchen: Regionaler Lockdown gilt nicht für Gottesdienste

Paderborn/Münster (epd). Der erneute Lockdown in den nordrhein-westfälischen Kreisen Gütersloh und Warendorf betrifft nach Angaben der katholischen Kirche nicht die Gottesdienste. Für gottesdienstliche Versammlungen enthält die seit Mittwoch geltende Coronaregionalverordnung keine Beschränkungen, heißt es in einer veröffentlichten Handlungsempfehlung des Erzbistums Paderborn. Öffentliche Gottesdienste könnten weiter unter den bisherigen strengen hygienischen Auflagen stattfinden. Im Bereich des Erzbistums liegt das Dekanat Rietberg-Wiedenbrück, zu dem auch die vom Corona-Ausbruch betroffene Stadt Rheda-Wiedenbrück gehört.

Zum Bistum Münster gehört der Kreis Warendorf, der an Gütersloh angrenzt. Generalvikar Klaus Winterkamp erklärte in einem Schreiben an die dortigen katholischen Kirchengemeinden, dass bei dem regionalen Lockdown Bereiche des öffentlichen Lebens wie Kirchen, Restaurants und Einkaufsmöglichkeiten ausgenommen seien. "Es ist auch seitens der Staatskanzlei juristisch und politisch gewollt, Gottesdienste nicht zu verbieten", betonte er.

Zu den Corona-Schutzbestimmungen der Kirchen gehören Mindestabstände zwischen den Besuchern, eine Begrenzung der Teilnehmerzahl sowie Verzicht auf lautes Singen. Zudem sollen ausreichend Desinfektionsmittel bereitgestellt sein. Viele Kirchen raten zudem den Besuchern zu Schutzmasken.

Um den Corona-Ausbruch in einem Schlachtbetrieb der Firma Tönnies in Rheda-Wiedenbrück einzudämmen, wird das öffentliche Leben in den Kreisen Gütersloh und Warendorf seit Mittwoch wieder drastisch eingeschränkt. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen in der Öffentlichkeit nur zu zweit oder mit Menschen des eigenen Hausstands unterwegs sein. Sport und Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumen sind ebenso untersagt wie Konzerte und Aufführungen. Kinos, Museen und Gedenkstätten sowie Indoorspielplätze, Hallenschwimmbäder, Saunen und Wellnesseinrichtungen sind geschlossen.